Landschaft und Religion: Versuch einer Verhältnisbestimmung
Von Matthias Egeler
Nachdem die Religionswissenschaft über weite Teile des 20. Jahrhunderts in höchstem Maß auf die Analyse von Texten und von (sprachlich formulierten und in Texten niedergelegten) Gedankengebäuden fokussiert gewesen war, kam es in der deutschsprachigen Religionswissenschaft nicht zuletzt mit der Begründung des Programms einer „Religionsästhetik“ durch Hubert Cancik und Hubert Mohr (1988) ab den späten 1980er-Jahren, und insbesondere mit dem Beginn einer breiteren Rezeption dieses Programms seit der Jahrtausendwende, zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit „dem sinnlich Wahrnehmbaren an der Religion“.1 Der vorliegenden Skizze liegt die Annahme zugrunde, dass eine der größten Arenen der sinnlich wahrnehmbaren Aspekte von Religion in der Einbettung des religiösen Lebens in den physischen geografischen Raum zu finden ist - sprich: in der Einbettung von Religionen in ihre jeweiligen Landschaften. Auf den folgenden Seiten soll daher der Versuch unternommen werden, auf theo retischer Ebene eine näherungsweise systematische Bestimmung des Verhältnisses von Religion und Landschaft vorzunehmen. Aufbauend auf dem (primär anglophonen) Diskurs der landscape theory2 und (in deutlich geringerem Maße) der religionsgeografischen Forschung,3 schließt dieser Aufsatz sich damit an einen kürzlich vorgelegten Versuch an, Landschaft als Arena des religiösen Lebens anhand eines Beispiels aus der antiken Religionsgeschichte in reli gionsästhetischer Perspektive zu studieren.4 Während diese antike Fallstudie sich jedoch auf eine Detailanalyse eines spezifischen historischen Einzelbeispiels beschränkt hatte, wird der vorliegende Versuch einer Verhältnisbestimmung von Landschaft und Religion eine streng komparative Perspektive einnehmen, die nicht primär der Erhellung der im Folgenden angesprochenen Einzelfälle dienen soll, sondern die ein Rahmenwerk für eine breitere Einordnung des Verhältnisses von Landschaft und Religion vorschlagen will.
Der Begriff „Landschaft“
Der heute bildungs- wie fachsprachlich geläufige Landschaftsbegriff hat zwei wesentliche historische Wurzeln: eine politische und eine künstlerische. Die ältere dieser beiden Wurzeln ist die politische. Im Deutschen ist der Begriff „Landschaft“ (ahd. lantschaft , lantscaf[t] ) zum ersten Mal im 9. Jahrhundert bezeugt. Zu diesem Zeitpunkt bezeichnete er eine politisch definierte Einheit, wobei der Begriff sowohl für im engeren Sinne geografische Einheiten als auch für Stammesverbände stehen konnte; im weiteren Verlauf des Mittelalters nahm
das Wort unter verstärkter Betonung des letzteren Aspekts dann auf die (politisch handlungsfähige) Bevölkerung eines Landstrichs Bezug. Von hier aus erfolgte in der Neuzeit eine Übertragung des Terminus von den Bewohnern einer Region auf diese Region als Raumeinheit; damit näherte sich der Begriff wieder dem geografischen Aspekt seiner ursprünglichen althochdeutschen Semantik an. Zugleich kam es während des Spätmittelalters jedoch auch zu wichtigen Entwicklungen in der Fachsprache der Malerei, die die zweite zentrale Wurzel des modernen Landschaftsbegriffs darstellen: Der Begriff „Landschaft“ wurde hier im Zuge der Entwicklung der Landschaftsmalerei zur Bezeichnung für ein Bild, das die Ansicht eines Landstrichs darstellt, und nahm damit stark visuelle Konnotationen an. „Landschaft“ wurde nun zur „gesehenen Landschaft“, zum sichtbaren, in einem Blick erfassbaren Ausschnitt eines Landstrichs. Dieser Aspekt des Landschaftsbegriffs hatte eine besondere Auswirkung auf den bildungssprachlichen Gebrauch des Begriffs, was bis in die Gegenwart hinein wirkt und in Verbindung mit dem weiterhin ungebrochen fortlebenden älteren politischen Landschaftsbegriff zu einer gewissen Unschärfe des modernen Begriffs „Landschaft“ führt: „Landschaft“ ist nun zum einen die gesehene Landschaft, ein visuell in einem Blick wahrnehmbarer Naturraum von begrenzter Ausdehnung, und zum anderen eine in irgendeiner Form (politisch, geologisch, sozial, ...) zusammengehörige, aber nicht unbedingt überblickbare (oder auch nur vom Blick her gedachte) Region.5 Das Nebeneinander dieser beiden semantischen Aspekte des Landschaftsbegriffs bringt eine Ambivalenz des Terminus mit sich, die bei der Benutzung von „Landschaft“ als Begriff der wissenschaftlichen Analyse stets zu reflektieren ist. Zur Ambivalenz zwischen „politischem“ und „visuellem“ Aspekt tritt im modernen wissenschaftlichen Diskurs über „Landschaft“ ferner eine zweite Ambivalenz des Begriffs hinzu: die Ambivalenz zwischen („realer“) „physischer Umwelt“ einerseits und „ideologischem Konstrukt“ andererseits. …
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Der vollständige Artikel umfasst 28 Seiten
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