XIII - 14.9 Von der Verurteilung hin zur Inklusion: Jüdische Perspektiven zur Homosexualität [From Condemnation to Inclusion: Jewish perspectives on homosexuality] Rabbiner Walter Homolka
Zusammenfassung
Im Judentum werden sexuelle Kontakte außerhalb der Ehe zwischen Mann und Frau traditionell kritisch gesehen, ebenso wie vorehelicher Sex, Scheidung, der Besuch von Prostituierten und gleichgeschlechtliche Handlungen, insbesondere zwischen Männern. Diese negative Haltung gegenüber homosexuellen Praktiken wurde bis vor wenigen Jahrzehnten als klassische Position des Judentums zu diesem Thema nicht hinterfragt. Dieser Beitrag fasst die traditionellen Haltungen zusammen und zielt darauf ab, neue Ansätze zum Thema Homosexualität in der jüdischen Theologie, Liturgie und im synagogalen Leben in den heutigen großen jüdischen Denominationen vorzustellen - einschließlich deren Einstellung zur gleichgeschlechtlichen Ehe.
Schlagwörter: Diversität, gleichgeschlechtliche Ehe, Gottesebenbildlichkeit, Halacha, Homosexualität, Inklusion, Judentum, konservatives Judentum, liberales Judentum, orthodoxes Judentum, Menschenwürde, Todesstrafe
Summary
In Judaism, sexual contact outside of a marriage between a man and a woman has traditionally been viewed critically, as have premarital sex, divorce, visiting prostitutes, and same-sex activities, especially between men. This negative attitude toward homosexual activity went unquestioned as the classic position of Judaism on this topic until just a few decades ago. This essay summarizes the traditional attitudes and aims to explore new approaches to homosexuality in Jewish theology, liturgy, and synagogue life, including same-sex marriages, in today’s major Jewish denominations.
Submitted December 01, 2023, and accepted for publication April 01, 2024 Editors: Walter Homolka, Hartmut Bomhoff
Keywords: Death penalty, diversity, same-sex marriage, halakha, homosexuality, human dignity, image of God, inclusion, Judaism, Conservative Judaism, Liberal Judaism, Orthodox Judaism
1 Einleitung
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über jüdische Weisen des Umgangs mit gleichgeschlechtlichen sexuellen Praktiken in Geschichte und Gegenwart.1 Dazu gehört ein Blick auf die Quellen in Tora und Talmud ebenso wie die Neugewichtung der biblischen Verbote in den heutigen religiösen Strömungen im Judentum und die Frage nach der Legitimität gleichgeschlechtlicher religiöser Eheschließungen.
Die Tora hat eine unerbittlich negative Einstellung zum gleichgeschlechtlichen sexuellen Akt, der als sittliches Vergehen verstanden wird, für das in nachbiblischer Zeit das Prinzip gilt: yehareg ve‘al ya‘avor - „Er soll lieber getötet werden, als das Verbot zu übertreten.“ In der Hebräischen Bibel ist dabei ausschließlich von Männern die Rede, die eine sexuelle Beziehung miteinander pflegen: „Und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt; ein Gräuel [to’ewa] ist es.“ (Lev 18,22).2 Diese Verurteilung wird in Levitikus 20,13 sogar noch schärfer formuliert. Dort wird allen, die es tun, die Todesstrafe angedroht: „Und wenn ein Mann einen Mann beschläft, wie man eine Frau beschläft, einen Gräuel haben sie beide verübt. Sie sollen getötet werden, ihr Blut über sie.“ Die Steinigung ist die biblische Strafe für Götzendienst und Zauberei, Inzest und Unzucht. Im Babylonischen Talmud wird dies in Sanhedrin 54b erörtert. Der Rechtsgelehrte Moses Maimonides (1135-1204) folgerte daraus: „Die sexuellen Vergehen, für die das Bet Din die Todesstrafe verhängt, Todesstrafe durch Steinigung, sind, wer männlichen Beischlaf begeht, wer tierischen Beischlaf begeht […]. Wer allerdings eine solche Nähe scheut, dem gebührt ein Lob.“3 Es nicht bekannt, ob jemals wirklich ein Todesurteil für dieses Vergehen gesprochen wurde.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Frauen werden in der Tora nicht erwähnt; sie werden erstmals im Talmud beschrieben (bT Schabbat 65a; Jewamot 76a). Mangels eines biblischen Begriffes für lesbische Liebe wird im Talmud ersatzweise unter Bezug auf Lev 18,3 auf die Sittenlosigkeit in Ägypten und Kanaan hingewiesen, zu der auch Sexualität zwischen Frauen gehöre; diese dürfe Israel nicht nachahmen.4 Obwohl auch diese Beziehungen verurteilt werden, fällt auf, dass sie nicht mit Strafen verbunden sind und die Abneigung
der Rabbinen gegenüber lesbischen Beziehungen schwächer ist. Der Talmud sieht in Liebesakten zwischen Frauen zwar kein „Gräuel“ (es kommt zu keinem Samenerguss und zu keiner Penetration), aber doch eine Obszönität, peritsuta (bT Schabbat 65a und b). Eine lesbische Frau nannten die Rabbinen mesalelet , von hebräisch salat , „sich aneinander reiben“; die mittelalterlichen Tossafot, Zusätze zum Talmud, fassten es so zusammen: „Auf jeden Fall handelt es sich um etwas Hässliches.“5
Maimonides belegt lesbische Handlungen deshalb in seinem Gesetzeswerk mit der Prügelstrafe.6 Bemerkenswerterweise verwendet die deutschsprachige Talmudübersetzung von Lazarus Goldschmidt, die von 1929 bis 1936 im Jüdischen Verlag in Berlin erschien, bereits …
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Der vollständige Artikel umfasst 20 Seiten
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