Soziallehre und Caritas II - 1.2.6
II - 1.2.6 Soziallehre und Caritas
Von Michael Klöcker
Als soziales Handlungsgebot wird im Christentum generell das Doppelgebot
der Liebe hervorgehoben: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit gan
zem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das erste
und wichtigste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Näch
sten lieben wie dich selbst“ (Mt 22, 37 ff.; vgl. 3 Mose 19, 18).
Das erste päpstliche Rundschreiben zur „sozialen Frage“ von 1891 („Rerum
novarum“) hat noch heute Bedeutung als ein Grundstein ter Katholischen Sozial
lehre’. Darin werden u.a. Recht und Pflicht der Slaatsintervention betont, Pri
vateigentum in Bindung an das Gemeinwohl verteidigt, die Koalitonsfreiheit
der Arbeiter als Menschenrecht proklamiert. Diese Lehre - verbreitet vor allem
durch Rundschreiben, Briefe undAnsprachcn des Papstes, neuerlich auch durch
Erklärungen der Bischofssynoden - wird naturrechtlich als der Vernunft zu
gänglicher Ausdruck der überzeitlich geltenden Schöpfungsordnung Gottes be
gründet; sie wird vom obersten kirchlichen Lehramt verwaltet und letzt
entscheidend interpretiert. Die Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Kon
zils „über die Kirche in der Welt von heute“ (1965) hat mit ihrer neuen Verhältnis
bestimmung von Kirche und Welt (Gleichstellung mit wechselseitiger Abhän
gigkeit) und ihrem Ja zu rein innerweltlich betriebenen Wissenschaften eine
Wende markiert. Hierauf berufen sich jene katholischen Sozialethiker, die das
traditionelle katholische Lehrgebäude als unwandelbare Sozialtheorie einer
katholischen Sonderwelt kritisieren. In neuen Entwürfen wird die christliche
Gescllschaftsethik als ethische Reflexion politischer Glaubcnspraxis begriffen
und in einer „Ethik sozialer Bewegungen“ konkretisiert.
Die traditionelle Katholische Soziallehre hat eine gerechte Ordnung des mensch
lichen Zusammenlebens als Voraussetzung für richtiges konkretes Handeln kon
zipiert, in der Grund- und Einzclfragcn beantwortet werden. Sowohl „Zustände
reform“ als auch „Sittenverbesscrung“ werden gefordert; als Leitbegriffe sind
„Personalität“, „Solidarität“ und „Subsidiarität“ (Motto: so viel gesellschaftli
ches Engagement wie möglich, so wenig staatliches Eingreifen wie nötig) her
ausgestellt worden. In dem von Oswald von Nell-Brcuning S.J. konzipierten
Rundschreiben „Quadragesimo anno“ von 1931 wurde eine neue, klasscnfreie
Gesellschaft propagiert - in der deutschen Übersetzung „berufsständische Ord
nung“ genannt, was teils als Empfehlung des österreichischen Ständestaates
bzw. des italienischen korporativen Faschismus verstanden wurde.
Die Katholische Soziallehre bejaht zwar das kapitalistische Wirtschaftssystem
- aber nicht solche Varianten dieses Systems, in denen die willkürliche Unter-
nchmerfreiheit mit dem christlichen Sozialethos unvereinbar ist. Papst Johan-
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
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ncs Paul II. hat so 1981 in seinem Rundschreiben über die menschliche Arbeit
den Vorrang der Rechte und Interessen der Arbeitenden gegenüberden Kapital
interessen betont. In seinem Rundschreiben „Über die wahre Entwicklung des
Menschen und seiner Gesellschaft“ von 1987 hat er die Überentwicklung einer
sozialen Schicht „Besitzender“ in einer verschwenderischen Konsumgesellschaft
des „krassen Materialismus“ mit dem Kult des „Habens“ angeprangert.
In Abwendung von älteren normativen Ansätzen und autoritärer Autorität
herrscht heute unter den christlichen Ethikern eine weitgehende ökumenische
Einigkeit im Ausgehen von der gegenwärtigen Wirklichkeit, im Ja zu interdis
ziplinärer Zusammenarbeit wie auch in der Einsicht, daß die virulenten Welt
probleme konkrete Veränderungsbemühungen aus christlichem Geist heraus
erfordern.
Ein eindrucksvolles Beispiel ökumenischer Sozialverkündigung ist das im Fe
bruar 1997 von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangeli
schen Kirche in Deutschland gemeinsam vorgelegte Wort „Für eine Zukunft in
Solidarität und Gerechtigkeit“: das Abschlußdokument eines breit angelegten
Konsultationsprozesses, der fortgeführt werden soll. Vorweg werden in der „Hin
führung“ dieses Wortes Solidarität und Gerechtigkeit als „entscheidende Maß
stäbe einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialpolitik“
betont - „notwendiger denn je“ angesichts der „tiefen Risse“, die „durch unser
Land (gehen): vor allem der von der Massenarbeitslosigkeit hervorgerufene
Riß, aber auch der wachsende Riß zwischen Wohlstand und Armut oder der
noch längst nicht geschlossene Riß zwischen Ost und West“ (S. 7). Zu den
thesenartig vorgetragenen Forderungen zählen der Ruf nach einer „strukturel
len und moralischen Erneuerung“ der sozialen Marktwirtschaft bzw. nach ei
ner Reformierung der sozialen Sicherung ohne Systemwechsel. Die Funktion
der Kirchen wird hier klar vom „Streben nach politischer Macht, um ein be
stimmtes politisches Programm zu verwirklichen“, abgehoben: „Ihren Auftrag
und ihre Kompetenz sehen [die Kirchen] auf dem Gebiet der Wirtschafts- und
Sozialpolitik vor allem darin, für eine Wertorientierung einzutreten, die dem
Wohlergehen aller dient“ (S. 8).
In einem breiten Organisationsspektrum ist das Sozialengagement der römisch-
katholischen Kirche für Arme, Hilfsbedürftige, Kranke entfaltet; im Begriff der
„ Caritas “ wird es oft zusammengefaßt. Die Modernisierung dieser Caritas wur
de in Deutschland im 19. Jahrhundert durch „Karitaskreisc“, Vereine bzw. Ver
bände, neue Ordensgemcinschaften, schließlich durch den 1897 von Lorenz
Werthmann gegründeten Deutschen Caritasverband(„Anerkennungsbeschluß“
der Bischöfe: 23. 8.1916) vorangetricben.
Der Deutsche Caritsverband (= DCV) ist zu einem Hauptpfeiler des modernen
Systems „freier Wohlfahrtspflege“ geworden - zu einem „Mammutunter
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Der vollständige Artikel umfasst 4 Seiten
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