Interreligiöses Lernen, katholisch
Von Clauss Peter Sajak
Auch wenn der Religionsunterricht in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf Art. 7 III GG konfessionell, also in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften organisiert wird, so bedeutet das nicht, dass im katholischen Religionsunterricht nur aus der Perspektive des katholischen Glaubens (teaching in religion) gelehrt und gelernt wird. Seit der Würzburger Synode (1972-1975) gehört es auf der einen Seite natürlich zu den fundamentalen Zielen des katholischen Religionsunterrichts, „mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt“ vertraut zu machen, auf der anderen Seite aber auch „zu persönlicher Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien“1 zu befähigen. Dies bedeutet, dass neben der Erschließung und Reflexion der katholischen Glaubenslehre auch die religionskundliche Bearbeitung und religionsdidaktische Aufbereitung sogenannter Weltreligionen2 ein wesentliches Element des katholischen Religionsunterrichts darstellt (teaching about religion) .
Entsprechend wird in die Curricula des katholischen Religionsunterrichts seit Beginn der 1970er-Jahre auch die Abhandlung von Judentum, Islam, Hinduismus und Buddhismus eingetragen, und auch der Paradigmenwechsel hin zu einem an Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern ausgerichteten Religionsunterricht hat daran nichts geändert: Nun verlangen die Kerncurricula und Kernlehrpläne die Entwicklung religiöser Kompetenz, die auf theologische wie religionswissenschaftliche Kenntnisse aufbaut und die sich in der bewussten Wahrnehmung, der angemessenen Begegnung und der differenzierten Auseinandersetzung mit Zeuginnen und Zeugen wie auch mit Zeugnissen fremder Religionen zeigen und bewähren muss.[3 ] Entsprechend hat sich auch in der katholischen Religionspädagogik der vergangenen drei Jahrzehnte eine intensive Debatte um die Frage nach einer geeigneten Konzeption interreligiösen Lernens im Rahmen des schulischen Religionsunterrichts entwickelt und entfaltet.
Um diese darstellen zu können, müssen zuerst die den katholischen Religionsunterricht betreffenden curriculumstheoretischen Entwicklungen zum Thema „Weltreligionen“ skizziert werden. Dann können auch die wichtigsten reli gionsdidaktischen Diskussionen und Kontroversen in der katholischen Religions pädagogik zum interreligiösen Lernen dargestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Debattenbegriffe in den verschiedenen konfessionellen
Kontexten unterschiedlich definiert und verwendet werden. Verbunden sieht sich die evangelische wie katholische Religionspädagogik aber in dem Anliegen, die besondere Geschichte und das soziokulturelle Gewicht von Judentum, Christentum und Islam im Ansatz einer „abrahamischen Ökumene“4 als „Trialog der Kulturen“5 für interreligiöse Lernprozesse fruchtbar zu machen.
Die Weltreligionen in den Curricula des katholischen Religionsunterrichts
Bis zum Paradigmenwechsel der Kompetenzorientierung, der durch die Kirchlichen Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I vom 23. September 2004 vollzogen wurde, bestimmten sogenannte Grundlagenpläne der deutschen Bischöfe die Inhalte des Religionsunterrichts in Deutschland. Durch diese Rahmenlehrpläne mit Richtliniencharakter gelang es den Bischöfen schon lange vor den seit dem PISA-Schock üblichen Zentralisierungsprojekten der Bildungspolitik über die Ländergrenzen hinweg, eine einheitliche Grundstruktur von Themen und Inhalten im Religionsunterricht zu gewährleisten. Die Weltreligionen wurden in diesen Grundlagenplänen vor allem dem Religionsunterricht in der Sekundarstufe I, also den Schuljahren 5-10 zugeordnet. Dabei wurden in der Regel das Judentum in der 5. bis 6. Klasse, der Islam in der 7. und 8. Klasse und die asiatisch-weisheitlichen Religionen in der 9. und 10. Klasse abgehandelt. Die Auseinandersetzung mit den Weltreligionen im Unterricht der Grundschule war nicht vorgesehen.6
Der veränderten gesellschaftlichen Wirklichkeit haben die deutschen Bischöfe dann aber in den Kirchlichen Richtlinien zu Bildungsstandards für den ka - tholischen Religionsunterricht in der Grundschule / Primarstufe vom 24. April 2006 Rechnung getragen. Dieses Referenzcurriculum, das „eine normative Orientierung für die zukünftige Entwicklung von […] länderbezogenen Bildungsstandards und Kernlehrplänen für den katholischen Religionsunterricht“7 bilden will, weist nun Standards zum Umgang mit Judentum und Islam aus, die Grundschülerinnen und Grundschüler spätestens am Ende der 4. Klasse beherrschen müssen: Sie sollen „wichtige Elemente des jüdischen Glaubens“ und „des islamischen Glaubens nennen“ können.8 Als Inhalte werden dabei für das Judentum Thora, Mose, Pessach, Schabbat und Synagoge, für den Islam Koran, …
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Der vollständige Artikel umfasst 18 Seiten
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