Interreligiöser Dialog – Einführung XVI - 1.1
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 61. EL 2019 1
XVI - 1.1 I nterreligiöser Dialog – Einführung
[Interreligious Dialogue – Introduction]
Von Michael A. Schmiedel
Seit 2006 laufen die Artikel zum interreligiösen Dialog im HdR im Kapitel
II – 4.2 mit der Überschrift Die „größere Ökumene“: Begegnung der Religio-
nen. Wenn jetzt ab 2019 ein neuer Platz für das Thema gefunden wurde, dann
deshalb, weil der interreligiöse Dialog keine alleine zum Christentum (Kapitel
II) gehörende Angelegenheit ist, sondern alle Religionen beziehungsweise alle
Menschen mit und ohne Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft angeht
oder zumindest angehen kann. Christen sind längst nicht bei allen interreli-
giösen Dialogen zugegen, wenn sie auch in Deutschland sicher die meisten
Akteure stellen.
Die große Ökumene, die Gemeinschaft aller Religionen, ist zudem nur ein Ziel,
das von Akteuren im interreligiösen Dialog anvisiert wird. Manche Ziele sind
viel bescheidener, zum Beispiel einfach das gegenseitige Kennenlernen, um den
je eigenen Horizont zu erweitern, nicht selten aber auch, um die Unterschiede
zwecks Abgrenzung herauszuarbeiten. Zumeist geht es aber um die Betonung
von Gemeinsamkeiten, manchmal generell aller Religionen, manchmal auf
Zwischenebenen zwischen einzelnen, miteinander inhaltlich oder historisch
verwandten Religionen, so im sogenannten „Trialog“ der abrahamischen Reli-
gionen: Judentum, Christentum, Islam. Auch da kann es neben der Betonung
monotheistischer oder abrahamischer Gemeinsamkeiten um die Formulierung
einer gemeinsamen Außengrenze gegenüber nicht-monotheistischen Religionen
oder gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen gehen. Manche Ziele sind
auch größer, wie der Weltfrieden aller Menschen, auch der nichtreligiösen, oder
eine gemeinsame Verantwortung für eine faire Wirtschaftsordnung oder für die
nichtmenschliche Natur.
Deutschland ist heute ein pluralistisches Land, dessen Bewohner sehr unter-
schiedliche Lebensentwürfe konstruieren und individuell oder in Gemein-
schaften unterschiedlicher Größe leben. Politiker haben bisweilen Angst vor
Parallelgesellschaften, die mehr nebeneinanderher existieren als miteinander
eine Gesellschaft bilden. Vor allem die Konservativeren plädieren, um dies
zu vermeiden, für eine Wertegemeinschaft. Der Dialog, das offene, ehrliche,
transparente Gespräch zwischen den Menschen, scheint hier ein geeignetes
Mittel zu sein, um in gegenseitiger Interessenabsteckung auf demokratischem
Weg zumindest so etwas wie kleinste gemeinsame Nenner zu finden, vielleicht
aber auch durch die Dynamik der Begegnung tatsächlich so etwas wie ein
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XVI - 1.1 Interreligiöser Dialog – Einführung
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gemeinsames Fundament, in dem dann juristische Normenkonstrukte wie das
Grundgesetz wurzeln und aus dem es sich ernähren kann. Der interreligiöse
Dialog hat in diesem Zusammenhang eine klare politische Funktion, was wie-
derum auch nicht unumstritten ist, da die Gefahr gesehen wird, die Religionen
politisch zu instrumentalisieren.
Für gläubige, religiöse, spirituelle Menschen kann der interreligiöse Dialog aber
auch zu einer Horizonterweiterung führen, die einen den eigenen Glauben aus
neuen Perspektiven sehen lässt. Nicht nur die Frage nach der absoluten Wahr-
heit erfährt dadurch Erschütterungen, wenn die eigenen Antworten mit ganz
anderen Antworten konfrontiert werden, sondern sogar das Stellen von Fragen
überhaupt wird neu hinterfragt. Fragen, die dem einen zentral wichtig sind und
die er beantwortet haben möchte, sind für einen anderen nebensächlich oder
gar kontraproduktiv und zu vermeiden. Lässt man diese Verunsicherungen an
sich heran und arbeitet sie innerlich durch, wird aus dem interreligiösen Dialog
zwischen Menschen ein intrareligiöser Dialog
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des Menschen mit sich selber,
woraus wiederum ganz Neues erwachsen kann.
Interreligiöser Dialog in Deutschland oder auch anderswo ist also keineswegs
nur ein Dialog der Religionen im Sinne von Religionsgemeinschaften. Und
doch spielen diese eine sehr wichtige Rolle darin. Gemeinschaften haben eine
größere Tragweite als Einzelpersonen; denn sie bestimmen über vieles, was
ihre Mitglieder angeht, und auch im Gespräch und Wettstreit mit anderen Ge-
meinschafen oder mit staatlichen Institutionen haben sie mehr Gewicht. Trotz
fortschreitender Säkularisierung haben in Deutschland vor allem die beiden
großen Kirchen, die römisch-katholische und die evangelische, wenn letztere
korrekterweise auch im Plural zu formulieren wäre, immer noch viel mitzu-
reden. Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, Sendeplätze in öffentli-
chen Fernseh- und Rundfunkanstalten, staatlich eingezogene Kirchensteuer,
kirchlich geführte Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime und als
Schlüssel für vieles der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind
gut sichtbare Merkmale kirchlicher Präsenz in der deutschen Gesellschaft. Bei
weniger privilegierten Religionsgemeinschaften weckt dies Begehrlichkeiten.
So bemühen sich die muslimischen Verbände und die Deutsche Buddhistische
Union, aber auch der Humanistische Bund Deutschlands um eine Gleichstellung
mit den großen Kirchen. Der interreligiöse Dialog dient bisweilen auch dem
Erreichen dieses Zieles; denn die Kirchen erhoffen sich durch eine Vergabe
des KdöR-Status zum Beispiel an die Muslime auch eine Verbesserung ihrer
eigenen Stellung in der Gesellschaft über den Umweg eines Statusgewinnes
des Religiösen überhaupt in der säkularen Moderne. Und doch geht es auch
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Der vollständige Artikel umfasst 4 Seiten
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