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Interreligiöser Dialog – Einführung

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Interreligiöser Dialog – Einführung XVI - 1.1 Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 61. EL 2019 1 XVI - 1.1 I nterreligiöser Dialog – Einführung [Interreligious Dialogue – Introduction] Von Michael A. Schmiedel Seit 2006 laufen die Artikel zum interreligiösen Dialog im HdR im Kapitel II – 4.2 mit der Überschrift Die „größere Ökumene“: Begegnung der Religio- nen. Wenn jetzt ab 2019 ein neuer Platz für das Thema gefunden wurde, dann deshalb, weil der interreligiöse Dialog keine alleine zum Christentum (Kapitel II) gehörende Angelegenheit ist, sondern alle Religionen beziehungsweise alle Menschen mit und ohne Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft angeht oder zumindest angehen kann. Christen sind längst nicht bei allen interreli- giösen Dialogen zugegen, wenn sie auch in Deutschland sicher die meisten Akteure stellen. Die große Ökumene, die Gemeinschaft aller Religionen, ist zudem nur ein Ziel, das von Akteuren im interreligiösen Dialog anvisiert wird. Manche Ziele sind viel bescheidener, zum Beispiel einfach das gegenseitige Kennenlernen, um den je eigenen Horizont zu erweitern, nicht selten aber auch, um die Unterschiede zwecks Abgrenzung herauszuarbeiten. Zumeist geht es aber um die Betonung von Gemeinsamkeiten, manchmal generell aller Religionen, manchmal auf Zwischenebenen zwischen einzelnen, miteinander inhaltlich oder historisch verwandten Religionen, so im sogenannten „Trialog“ der abrahamischen Reli- gionen: Judentum, Christentum, Islam. Auch da kann es neben der Betonung monotheistischer oder abrahamischer Gemeinsamkeiten um die Formulierung einer gemeinsamen Außengrenze gegenüber nicht-monotheistischen Religionen oder gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen gehen. Manche Ziele sind auch größer, wie der Weltfrieden aller Menschen, auch der nichtreligiösen, oder eine gemeinsame Verantwortung für eine faire Wirtschaftsordnung oder für die nichtmenschliche Natur. Deutschland ist heute ein pluralistisches Land, dessen Bewohner sehr unter- schiedliche Lebensentwürfe konstruieren und individuell oder in Gemein- schaften unterschiedlicher Größe leben. Politiker haben bisweilen Angst vor Parallelgesellschaften, die mehr nebeneinanderher existieren als miteinander eine Gesellschaft bilden. Vor allem die Konservativeren plädieren, um dies zu vermeiden, für eine Wertegemeinschaft. Der Dialog, das offene, ehrliche, transparente Gespräch zwischen den Menschen, scheint hier ein geeignetes Mittel zu sein, um in gegenseitiger Interessenabsteckung auf demokratischem Weg zumindest so etwas wie kleinste gemeinsame Nenner zu finden, vielleicht aber auch durch die Dynamik der Begegnung tatsächlich so etwas wie ein --- Seite 1 Ende --- XVI - 1.1 Interreligiöser Dialog – Einführung 2 Westarp Science – Fachverlage gemeinsames Fundament, in dem dann juristische Normenkonstrukte wie das Grundgesetz wurzeln und aus dem es sich ernähren kann. Der interreligiöse Dialog hat in diesem Zusammenhang eine klare politische Funktion, was wie- derum auch nicht unumstritten ist, da die Gefahr gesehen wird, die Religionen politisch zu instrumentalisieren. Für gläubige, religiöse, spirituelle Menschen kann der interreligiöse Dialog aber auch zu einer Horizonterweiterung führen, die einen den eigenen Glauben aus neuen Perspektiven sehen lässt. Nicht nur die Frage nach der absoluten Wahr- heit erfährt dadurch Erschütterungen, wenn die eigenen Antworten mit ganz anderen Antworten konfrontiert werden, sondern sogar das Stellen von Fragen überhaupt wird neu hinterfragt. Fragen, die dem einen zentral wichtig sind und die er beantwortet haben möchte, sind für einen anderen nebensächlich oder gar kontraproduktiv und zu vermeiden. Lässt man diese Verunsicherungen an sich heran und arbeitet sie innerlich durch, wird aus dem interreligiösen Dialog zwischen Menschen ein intrareligiöser Dialog 1 des Menschen mit sich selber, woraus wiederum ganz Neues erwachsen kann. Interreligiöser Dialog in Deutschland oder auch anderswo ist also keineswegs nur ein Dialog der Religionen im Sinne von Religionsgemeinschaften. Und doch spielen diese eine sehr wichtige Rolle darin. Gemeinschaften haben eine größere Tragweite als Einzelpersonen; denn sie bestimmen über vieles, was ihre Mitglieder angeht, und auch im Gespräch und Wettstreit mit anderen Ge- meinschafen oder mit staatlichen Institutionen haben sie mehr Gewicht. Trotz fortschreitender Säkularisierung haben in Deutschland vor allem die beiden großen Kirchen, die römisch-katholische und die evangelische, wenn letztere korrekterweise auch im Plural zu formulieren wäre, immer noch viel mitzu- reden. Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, Sendeplätze in öffentli- chen Fernseh- und Rundfunkanstalten, staatlich eingezogene Kirchensteuer, kirchlich geführte Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime und als Schlüssel für vieles der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind gut sichtbare Merkmale kirchlicher Präsenz in der deutschen Gesellschaft. Bei weniger privilegierten Religionsgemeinschaften weckt dies Begehrlichkeiten. So bemühen sich die muslimischen Verbände und die Deutsche Buddhistische Union, aber auch der Humanistische Bund Deutschlands um eine Gleichstellung mit den großen Kirchen. Der interreligiöse Dialog dient bisweilen auch dem Erreichen dieses Zieles; denn die Kirchen erhoffen sich durch eine Vergabe des KdöR-Status zum Beispiel an die Muslime auch eine Verbesserung ihrer eigenen Stellung in der Gesellschaft über den Umweg eines Statusgewinnes des Religiösen überhaupt in der säkularen Moderne. Und doch geht es auch
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