Freikirchen und Medien XIV - 3.1.2.2
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 58. EL 2018 1
Zusammenfassung
Der Artikel beschreibt die vielfältigen Möglichkeiten kirchlicher Verkündi-
gungssendungen in öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Rund-
funkprogrammen. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der in Deutsch-
land kleineren Kirchen – den sog. Freikirchen –, die häufig an der Seite der
EKD-Gliedkirchen den Verkündungsauftrag gemäß der rechtlichen Möglich-
keiten der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Dabei wird deutlich,
dass die Anbieter kirchlicher und freikirchlicher Beiträge sich um Einpassung
in das jeweilige Sendeumfeld bemühen und gleichzeitig als kulturprägende
Gestalter nach wie vor von den Rundfunkanstalten geschätzt werden.
Schlagwörter
Freikirchen, Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Evangelische Rund-
funkarbeit, Kirche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kirche im privat-
rechtlichen Rundfunk, Evangelische Zusammenarbeit, VerkĂĽndigungsbei-
träge, Journalistische Beiträge zu Kirchenthemen
Summary
The essay describes the diverse possibilities of church based broadcasts of
propagation in public broadcasts and commercial broadcasts. The focus lies
on the portrayal of the so called free churches, which alongside the EKD
member-churches exercise the juridical possibilities of commission to preach
in the Federal Republic. The providers of the church based contributions on
the one side endeavor to fit in the broadcast environment. On the other side
they are still esteemed as culture shaping designers by the broadcasters.
Keywords
Free Churches, Association of Protestant Free Churches, Protestant radio
work, Church in public service broadcasting, Church in private broadcasting,
Protestant cooperation, announcement posts, Journalistic contributions to
church topics
Editor: Erich Geldbach
XIV - 3.1.2.2 Freikirchen und Medien
[Free Churches and the Media]
Von Friedrich Schneider
--- Seite 1 Ende ---
XIV - 3.1.2.2 Freikirchen und Medien
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Westarp Science – Fachverlage
1 Grundsätzliches zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)
Dieser Artikel bezieht sich auf die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen
(VEF) zusammenarbeitenden Freikirchen und BĂĽnde. Evangelische Freikir-
chen und freikirchliche Gemeindeverbände haben sich bereits 1926 zu dieser
Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie ist damit die älteste überkon-
fessionelle Vereinigung in Deutschland.
1
Von Anfang an war deutlich, dass neben der Vertiefung zwischenkirchlicher
Beziehungen die Förderung gemeinsamer Aufgaben und die Vertretung ge-
meinsamer Belange nach auĂźen eine besondere Bedeutung haben.
2
Mit der
Vertretung nach auĂźen war zu Anfang allerdings weniger eine gemeinsame
Ă–ffentlichkeitsarbeit gemeint. Die Medien jener Zeit zu Beginn des letzten
Jahrhunderts waren vor allem die neu auf den Markt drängenden Zeitungen
und Zeitschriften. Hier waren die Freikirchen zwar kaum in der „weltlichen“
Publizistik vertreten, aber sie verlegten eigene Produkte zur Stärkung des per-
sönlichen Glaubens und der innerkirchlichen Verbundenheit. Allerdings ge-
schah diese publizistische Arbeit separat in den jeweiligen Kirchen und nicht
vernetzt in der VEF.
Die gemeinsame Vertretung nach außen war vor allem an öffentliche Instituti-
onen und politische Einrichtungen adressiert. Es ging um die Anwendung und
Durchsetzung der neu durch die Weimarer Verfassung garantierten Rechte
fĂĽr Religionsgemeinschaften. Insbesondere ging es den in der Vereinigung
zusammengeschlossenen Freikirchen um die Erlangung der Korporations- be-
ziehungsweise später Körperschaftsrechte und damit um die formalrechtliche
Gleichstellung mit den Landeskirchen. Damit verbunden waren Alltagsfragen
zum Beispiel nach dem Baurecht, wie die Frage: Darf ein freikirchliches Ge-
meindehaus an der StraĂźe gebaut werden oder nur im Hinterhof?
Vertretung nach auĂźen schloss auch Kontakte zu den Volkskirchen ein. Von
Anfang an suchte die VEF das Gespräch mit den bisherigen Staatskirchen. Hier
ging es zunächst um Streitfragen des kirchlichen Alltags. So war es in vielen
Fällen freikirchlichen Pastoren verboten, auf landeskirchlichen Friedhöfen
Trauerandachten und Beerdigungen durchzuführen. Da die meisten Friedhöfe
der damaligen Zeit aber in landeskirchlicher Hand waren, war es vielfach un-
möglich, freikirchliche Beerdigungen in würdigem Rahmen und kirchlichen
Räumen durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsarbeit beschränkte sich in der Gründungsphase zumeist auf
Einladungen zu größeren Evangelisationsveranstaltungen, die meist als Anzeige
in einer Zeitung gestaltet wurden. Eine geordnete und gezielt eingesetzte Ă–f-
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Der vollständige Artikel umfasst 36 Seiten
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