XIV - 3.1.2.2

Freikirchen und Medien

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Freikirchen und Medien XIV - 3.1.2.2 Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 58. EL 2018 1 Zusammenfassung Der Artikel beschreibt die vielfältigen Möglichkeiten kirchlicher Verkündi- gungssendungen in öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Rund- funkprogrammen. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der in Deutsch- land kleineren Kirchen – den sog. Freikirchen –, die häufig an der Seite der EKD-Gliedkirchen den Verkündungsauftrag gemäß der rechtlichen Möglich- keiten der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Dabei wird deutlich, dass die Anbieter kirchlicher und freikirchlicher Beiträge sich um Einpassung in das jeweilige Sendeumfeld bemühen und gleichzeitig als kulturprägende Gestalter nach wie vor von den Rundfunkanstalten geschätzt werden. Schlagwörter Freikirchen, Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Evangelische Rund- funkarbeit, Kirche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kirche im privat- rechtlichen Rundfunk, Evangelische Zusammenarbeit, Verkündigungsbei- träge, Journalistische Beiträge zu Kirchenthemen Summary The essay describes the diverse possibilities of church based broadcasts of propagation in public broadcasts and commercial broadcasts. The focus lies on the portrayal of the so called free churches, which alongside the EKD member-churches exercise the juridical possibilities of commission to preach in the Federal Republic. The providers of the church based contributions on the one side endeavor to fit in the broadcast environment. On the other side they are still esteemed as culture shaping designers by the broadcasters. Keywords Free Churches, Association of Protestant Free Churches, Protestant radio work, Church in public service broadcasting, Church in private broadcasting, Protestant cooperation, announcement posts, Journalistic contributions to church topics Editor: Erich Geldbach XIV - 3.1.2.2 Freikirchen und Medien [Free Churches and the Media] Von Friedrich Schneider --- Seite 1 Ende --- XIV - 3.1.2.2 Freikirchen und Medien 2 Westarp Science – Fachverlage 1 Grundsätzliches zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) Dieser Artikel bezieht sich auf die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) zusammenarbeitenden Freikirchen und Bünde. Evangelische Freikir- chen und freikirchliche Gemeindeverbände haben sich bereits 1926 zu dieser Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie ist damit die älteste überkon- fessionelle Vereinigung in Deutschland. 1 Von Anfang an war deutlich, dass neben der Vertiefung zwischenkirchlicher Beziehungen die Förderung gemeinsamer Aufgaben und die Vertretung ge- meinsamer Belange nach außen eine besondere Bedeutung haben. 2 Mit der Vertretung nach außen war zu Anfang allerdings weniger eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit gemeint. Die Medien jener Zeit zu Beginn des letzten Jahrhunderts waren vor allem die neu auf den Markt drängenden Zeitungen und Zeitschriften. Hier waren die Freikirchen zwar kaum in der „weltlichen“ Publizistik vertreten, aber sie verlegten eigene Produkte zur Stärkung des per- sönlichen Glaubens und der innerkirchlichen Verbundenheit. Allerdings ge- schah diese publizistische Arbeit separat in den jeweiligen Kirchen und nicht vernetzt in der VEF. Die gemeinsame Vertretung nach außen war vor allem an öffentliche Instituti- onen und politische Einrichtungen adressiert. Es ging um die Anwendung und Durchsetzung der neu durch die  Weimarer Verfassung garantierten Rechte für Religionsgemeinschaften. Insbesondere ging es den in der Vereinigung zusammengeschlossenen Freikirchen um die Erlangung der Korporations- be- ziehungsweise später Körperschaftsrechte und damit um die formalrechtliche Gleichstellung mit den Landeskirchen. Damit verbunden waren Alltagsfragen zum Beispiel nach dem Baurecht, wie die Frage: Darf ein freikirchliches Ge- meindehaus an der Straße gebaut werden oder nur im Hinterhof? Vertretung nach außen schloss auch Kontakte zu den Volkskirchen ein. Von Anfang an suchte die VEF das Gespräch mit den bisherigen Staatskirchen. Hier ging es zunächst um Streitfragen des kirchlichen Alltags. So war es in vielen Fällen freikirchlichen Pastoren verboten, auf landeskirchlichen Friedhöfen Trauerandachten und Beerdigungen durchzuführen. Da die meisten Friedhöfe der damaligen Zeit aber in landeskirchlicher Hand waren, war es vielfach un- möglich, freikirchliche Beerdigungen in würdigem Rahmen und kirchlichen Räumen durchzuführen. Die Öffentlichkeitsarbeit beschränkte sich in der Gründungsphase zumeist auf Einladungen zu größeren Evangelisationsveranstaltungen, die meist als Anzeige in einer Zeitung gestaltet wurden. Eine geordnete und gezielt eingesetzte Öf-
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