Ethische Positionen zur Sterbehilfe XIII - 14.6
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 70. EL 2021 1
Zusammenfassung
Der Artikel stellt unterschiedliche Formen der Sterbehilfe (Tötung auf Ver-
langen, Hilfe zur Selbsttötung, Therapien am Lebensende, Sterbenlassen) und
ihre derzeit geltende rechtliche Regelung in Deutschland vor und diskutiert
ihre moralische Bewertung in den Lehren der Weltreligionen Hinduismus,
Buddhismus, Judentum, Christentum und Islam. Als die unterschiedlichen
Weltreligionen verbindendes Moment zeigt sich die besondere moralische
Gewichtung des Lebensschutzes, das allerdings in den unterschiedlichen reli-
giösen Lehren unterschiedlich mit anderen moralischen Gütern und Pflichten
abgewogen wird. Keine der Religionen insistiert dabei auf den Erhalt des
menschlichen Lebens, um jeden Preis. Während Tötung auf Verlangen und
Suizidhilfe in den meisten Religionen abgelehnt werden, gibt es bezüglich des
Umgangs mit der Begrenzung und Beendigung lebenserhaltender Therapien
eine große Variation an Positionierung oft auch innerhalb der unterschied-
lichen Religionen.
Schlagwörter
Sterbehilfe, Lebensschutz, Medizin, Tod, Sterben
XIII - 14.6 Ethische Positionen zur Sterbehilfe in den
W eltreligionen: Ein Vergleich aus evangelisch-
t heologischer Perspektive
[Ethical Positions on Assisted Dying in World
R eligions: A Comparison from a Protestant
T heological Perspective]
Von Michael Coors
Submitted May 25, 2021, and accepted for publication August 23, 2021
Editors: Martin Leiner, Christine Schliesser
Summary
The article explains the distinction between different forms of assisted dying
(killing on demand, assisted suicide, therapies at the end of life, letting die).
After presenting the current legal regulations it discusses the moral evalua-
tion in the teaching of the world religions of Hinduism, Buddhism, Judaism,
Christianity, and Islam. All world religions emphasize the protection human
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XIII - 14.6 Ethische Positionen zur Sterbehilfe
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Westarp Science – Fachverlage
1 Grundlegende Unterscheidungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Diskussionen über Sterbehilfe verlieren häufig dadurch an Präzision, dass Be-
griffe und Unterscheidungen nicht klar bzw. unterschiedlich gefasst werden. Da-
rum sollen im Folgenden zunächst die begrifflichen Unterscheidungen dargelegt
werden, von denen die anschließende Darstellung unterschiedlicher religiöser
Bewertungen der Sterbehilfe ausgeht. Sie orientieren sich an den Empfehlungen
des deutschen Nationalen Ethikrates aus dem Jahr 2006,
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die im deutschen
Fachdiskurs weitgehend anerkannt sind. Die bis in die Gegenwart häufig ver-
wendete Unterscheidung zwischen „aktiver“ und „passiver“ Sterbehilfe wird
dabei bewusst nicht verwendet, da sie sich als irreführend herausgestellt hat.
Denn zumindest für die Rechtslage in Deutschland gilt, dass die Frage, ob man
bei Entscheidungen über das Lebensende eines Patienten bzw. einer Patientin
aktiv oder passiv, handelnd oder unterlassend beteiligt ist, für die rechtliche
Bewertung nicht relevant ist.
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In diesem Sinne hat der Nationale Ethikrat vorge-
schlagen, zwischen den folgenden vier Kategorien zu unterscheiden: Tötung auf
Verlangen, Hilfe zur Selbsttötung, Therapien am Lebensende, Sterbenlassen.
1.1 Tötung auf Verlangen
Der Begriff der Tötung auf Verlangen löst den ungenauen Begriff der soge-
nannten „aktiven Sterbehilfe“ ab und beschreibt präzise, welche Fälle hier zur
Diskussion stehen: Es geht um Tötungshandlungen, die auf Wunsch der getöte-
ten Person vollzogen werden. Tötung auf Verlangen ist in Deutschland nach §
216 StGB verboten und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Die
meisten Rechtsstaaten stellen die Tötung auf Verlangen unter Strafe. In Europa
ist sie nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unter bestimmten
Voraussetzungen zulässig:
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Zwar ist die Tötung auf Verlangen auch in diesen
Ländern ein Straftatbestand, aber Ärztinnen und Ärzte dürfen Patientinnen
und Patienten auf deren Verlangen hin töten, wenn diese selbstbestimmt ent-
life. Concerning the weighting of the protection of life with other moral goods
and duties the religions differ. No religion, though, insists on preserving
human life at all costs. While most religions refuse killing on demand and assisted suicide, there is a great variance concerning the limitation of life- supporting treatment, even within the religions.
Keywords
Assisted Dying, Protection of Life, Medicine, Death, Dying
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Der vollständige Artikel umfasst 34 Seiten
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