Tamilische Hindus in Deutschland VIII - 20
VIII - 20 Tamilische Hindus in Deutschland
Von Martin Baumann
Die größte hinduistische Gruppierung in Deutschland wird derzeit von Tamilen
aus Sri Lanka gebildet. Ende 1999 lebten etwa 60.000 Tamilen in Deutschland,
drei Viertel (ca. 45.000) sind hinduistischen Glaubens. Insbesondere in den
neunziger Jahren erfolgte ein dynamischer Prozeß des Aufbaus von Tempel
stätten, um den hinduistischen Göttern eine Wohn- und Heimstätte in der kultu
rell neuen bzw. fremden Umwelt zu schaffen.
Flucht und soziale Situation in Deutschland
Die meisten Tamilen und Tamilinnen sind Flüchtlinge von Sri Lanka. Sie flohen
vor dem Bürgerkrieg zwischen der singhalesischen Mehrheit (74%) und der
tamilischen Minderheit (18%). Lebten 1983 knapp 7.600 tamilische Flüchtlin
ge in Deutschland, so schnellte die Zahl nach den anti-tamilischen Pogromen
1983 auf 28.000 Flüchtlinge (1986) hoch. Da in den achtziger und neunziger
Jahren der gewaltsame Konflikt zwischen den zwei Volksgruppen mit unver
minderter Härte und Brutalität fortgesetzt wurde, hielt der Flüchtlingsstrom von
Sri Lanka an. Etwa 800.000 Tamilen lebten Ende 1997 als Binnenflüchtlinge in
anderen Landesteilen Sri Lankas, ca. 160.000 als Flüchtlinge in Südindien. In
Kanada lebte mit 150.000 Tamilen die größte Flüchtlingsgruppe außerhalb Süd
asiens; in Deutschland wuchs die Zahl bis 1997 auf insgesamt 65.000 Personen
an, fiel dann aufgrund von Rückführungen, Einbürgerungen und Fortzügen von
Tamilen (nach Kanada oder Großbritannien) auf 56.500 sri lankische Staatsan
gehörige Mitte 1999 ab. Zu diesen in der Ausländerstatistik registrierten Sri
Lankern (davon ca. neun Zehntel Tamilen) sind etwa 7.500 eingebürgerte Sri
Lanker bzw. Tamilen hinzuzurechnen. Die Zahl von volkgruppenzugehörigen
Tamilen dürfte um 60.000 Personen liegen.
In den ersten Jahren der Ankunft lag die Anerkennungsquote für Asylsuchende
aus Sri Lanka bei 90%. Den Flüchtlingen wurde Asyl gewährt, da sie zu einer
ethnisch verfolgten Minderheit gehörten. Spätere Urteile zu tamilischen Asyl
begehren rückten von dieser Rechtsprechung ab und beschieden die Anträge
negativ. Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom
03.12.1985 sah keine gezielte Verfolgungsabsicht gegenüber der tamilischen
Minderheit, sondern wertete den Konflikt auf Sri Lanka primär als ein Mittel
der Herrschaftssicherung des Staates Sri Lanka. Daraufhin wurden von Tamilen
gestellte Asylanträge überwiegend abgelehnt. 1988 war die Anerkennungsquote
auf 1%, 1989 auf gar 0,1% gefallen. In den neunziger Jahren schwankte die
Quote zwischen 3,2% (1991), 34% (1993) und 3,9% (Januar-Juni 1999).
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 4. EL 2000 1
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VIII - 20 Tamilische Hindus in Deutschland
Während anerkannten Asylbegehrenden das Recht auf zeitlich unbefristeten Auf
enthalt zugestanden wurde, erhielten die meisten nicht anerkannten Asylbewerber
einen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie wurden
nicht abgeschoben, sondern waren bzw. sind geduldet. Der Status bedarf jedoch
einer Verlängerung nach jeweils sechs Monaten. Überdies wurde abgelehnten
Asylsuchenden, die vor dem 31.12.1988 in die Bundesrepublik eingereist und
weitgehend integriert sind, ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt. Mitte 1999
hatten von den 56.510 statistisch erfaßten Sri Lankern 4,3% (2.443) eine
Aufenthaltsberechtigung, die stärkste, Aufenthaltsverfestigung für Ausländer“,
wie es im Amtsdeutsch heißt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war 21,5%
(12.181) und eine befristete 26,5% (15.009) sri lankischer Staatsbürger zuge
sprochen worden. Über eine Aufenthaltsgestattung verfugten 17,3% (9.767),
über eine Aufenthaltsbefugnis 9,1% und 5,6% über eine erteilte Duldung. Ins
gesamt hat sich der Aufenthaltsstatus für in Deutschland lebende Tamilen seit
Mitte der neunziger Jahre zusehends verfestigt, auch wenn er noch für einen
Großteil unsicher geblieben ist bzw. bleibt.
Aufgrund der Kriegshandlungen in Sri Lanka flohen zu Anfang wie auch weiter
hin vornehmlich männliche Tamilen im Alter von 16-30 Jahren. Wenn auch ab
Mitte der achtziger Jahre vermehrt Frauen in die Bundesrepublik nachziehen konn
ten bzw. die Flucht und Reise der Ehepartnerinnen und Kinder finanziert werden
konnten, so waren von den Ende 1997 in Deutschland lebenden 60.330 sri
lankischen Staatsangehörigen immer noch 38.305 Männer und 22.025 Frauen.
Dieses entspricht einem Anteil von 63,5% Männern zu 36,5% Frauen. Insgesamt
ist die hiesige tamilische Bevölkerung vergleichsweisejung: 28% aller Tamilen
sind unter 18 Jahren und knapp zwei Drittel zwischen 18 und 45. Auf die Gruppe
der über 45-jährigen entfallen lediglich 9,2%. Die Zunahme der Zahl von Tamilen
in Deutschland um jährlich 3.000 bis 5.000 Personen bis 1997/98 resultierte aus
dem Nachzug von Famüienangehörigen, dem Eintreffen neuer Asylsuchender sowie
der Geburt von Kindern in den jungen Familien.
Wie bei anderen Flüchtlingsgruppen auch wurden die tamilischen Zuwanderer
gewissermaßen flächendeckend auf die einzelnen Städte und Kommunen
Deutschlands verteilt. Eine auffallende Konzentration von tamilischen Flücht
lingen besteht im Bundesländervergleich in Nordrhein-Westfalen. Etwa 45%
aller hiesigen Tamilen lebten 1997 in NRW. Die vergleichsweise liberale Rechts
sprechung bzw. zurückhaltende Abschiebepraxis sowie das Nichtbestehen einer
räumlichen Mobilitätsbeschränkung für Asylbewerber und die Möglichkeit, in
verschiedenen Berufssparten (z. B. Gärtnereien) auch als Asylbewerber legal
arbeiten zu können, ließ das Land so attraktiv werden. Zudem bildeten sich im
Ruhrgebietsraum mit kulturellen Vereinen, Geschäften und Tempeln erste Infra
strukturen, die materiellen und religiös-kulturellen Nachfragen nachkamen. Der
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Der vollständige Artikel umfasst 7 Seiten
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