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Tamilische Hindus in Deutschland

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Tamilische Hindus in Deutschland VIII - 20 VIII - 20 Tamilische Hindus in Deutschland Von Martin Baumann Die größte hinduistische Gruppierung in Deutschland wird derzeit von Tamilen aus Sri Lanka gebildet. Ende 1999 lebten etwa 60.000 Tamilen in Deutschland, drei Viertel (ca. 45.000) sind hinduistischen Glaubens. Insbesondere in den neunziger Jahren erfolgte ein dynamischer Prozeß des Aufbaus von Tempel­ stätten, um den hinduistischen Göttern eine Wohn- und Heimstätte in der kultu­ rell neuen bzw. fremden Umwelt zu schaffen. Flucht und soziale Situation in Deutschland Die meisten Tamilen und Tamilinnen sind Flüchtlinge von Sri Lanka. Sie flohen vor dem Bürgerkrieg zwischen der singhalesischen Mehrheit (74%) und der tamilischen Minderheit (18%). Lebten 1983 knapp 7.600 tamilische Flüchtlin­ ge in Deutschland, so schnellte die Zahl nach den anti-tamilischen Pogromen 1983 auf 28.000 Flüchtlinge (1986) hoch. Da in den achtziger und neunziger Jahren der gewaltsame Konflikt zwischen den zwei Volksgruppen mit unver­ minderter Härte und Brutalität fortgesetzt wurde, hielt der Flüchtlingsstrom von Sri Lanka an. Etwa 800.000 Tamilen lebten Ende 1997 als Binnenflüchtlinge in anderen Landesteilen Sri Lankas, ca. 160.000 als Flüchtlinge in Südindien. In Kanada lebte mit 150.000 Tamilen die größte Flüchtlingsgruppe außerhalb Süd­ asiens; in Deutschland wuchs die Zahl bis 1997 auf insgesamt 65.000 Personen an, fiel dann aufgrund von Rückführungen, Einbürgerungen und Fortzügen von Tamilen (nach Kanada oder Großbritannien) auf 56.500 sri lankische Staatsan­ gehörige Mitte 1999 ab. Zu diesen in der Ausländerstatistik registrierten Sri Lankern (davon ca. neun Zehntel Tamilen) sind etwa 7.500 eingebürgerte Sri Lanker bzw. Tamilen hinzuzurechnen. Die Zahl von volkgruppenzugehörigen Tamilen dürfte um 60.000 Personen liegen. In den ersten Jahren der Ankunft lag die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus Sri Lanka bei 90%. Den Flüchtlingen wurde Asyl gewährt, da sie zu einer ethnisch verfolgten Minderheit gehörten. Spätere Urteile zu tamilischen Asyl­ begehren rückten von dieser Rechtsprechung ab und beschieden die Anträge negativ. Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.12.1985 sah keine gezielte Verfolgungsabsicht gegenüber der tamilischen Minderheit, sondern wertete den Konflikt auf Sri Lanka primär als ein Mittel der Herrschaftssicherung des Staates Sri Lanka. Daraufhin wurden von Tamilen gestellte Asylanträge überwiegend abgelehnt. 1988 war die Anerkennungsquote auf 1%, 1989 auf gar 0,1% gefallen. In den neunziger Jahren schwankte die Quote zwischen 3,2% (1991), 34% (1993) und 3,9% (Januar-Juni 1999). Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 4. EL 2000 1 --- Seite 1 Ende --- VIII - 20 Tamilische Hindus in Deutschland Während anerkannten Asylbegehrenden das Recht auf zeitlich unbefristeten Auf­ enthalt zugestanden wurde, erhielten die meisten nicht anerkannten Asylbewerber einen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie wurden nicht abgeschoben, sondern waren bzw. sind geduldet. Der Status bedarf jedoch einer Verlängerung nach jeweils sechs Monaten. Überdies wurde abgelehnten Asylsuchenden, die vor dem 31.12.1988 in die Bundesrepublik eingereist und weitgehend integriert sind, ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt. Mitte 1999 hatten von den 56.510 statistisch erfaßten Sri Lankern 4,3% (2.443) eine Aufenthaltsberechtigung, die stärkste, Aufenthaltsverfestigung für Ausländer“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis war 21,5% (12.181) und eine befristete 26,5% (15.009) sri lankischer Staatsbürger zuge­ sprochen worden. Über eine Aufenthaltsgestattung verfugten 17,3% (9.767), über eine Aufenthaltsbefugnis 9,1% und 5,6% über eine erteilte Duldung. Ins­ gesamt hat sich der Aufenthaltsstatus für in Deutschland lebende Tamilen seit Mitte der neunziger Jahre zusehends verfestigt, auch wenn er noch für einen Großteil unsicher geblieben ist bzw. bleibt. Aufgrund der Kriegshandlungen in Sri Lanka flohen zu Anfang wie auch weiter­ hin vornehmlich männliche Tamilen im Alter von 16-30 Jahren. Wenn auch ab Mitte der achtziger Jahre vermehrt Frauen in die Bundesrepublik nachziehen konn­ ten bzw. die Flucht und Reise der Ehepartnerinnen und Kinder finanziert werden konnten, so waren von den Ende 1997 in Deutschland lebenden 60.330 sri lankischen Staatsangehörigen immer noch 38.305 Männer und 22.025 Frauen. Dieses entspricht einem Anteil von 63,5% Männern zu 36,5% Frauen. Insgesamt ist die hiesige tamilische Bevölkerung vergleichsweisejung: 28% aller Tamilen sind unter 18 Jahren und knapp zwei Drittel zwischen 18 und 45. Auf die Gruppe der über 45-jährigen entfallen lediglich 9,2%. Die Zunahme der Zahl von Tamilen in Deutschland um jährlich 3.000 bis 5.000 Personen bis 1997/98 resultierte aus dem Nachzug von Famüienangehörigen, dem Eintreffen neuer Asylsuchender sowie der Geburt von Kindern in den jungen Familien. Wie bei anderen Flüchtlingsgruppen auch wurden die tamilischen Zuwanderer gewissermaßen flächendeckend auf die einzelnen Städte und Kommunen Deutschlands verteilt. Eine auffallende Konzentration von tamilischen Flücht­ lingen besteht im Bundesländervergleich in Nordrhein-Westfalen. Etwa 45% aller hiesigen Tamilen lebten 1997 in NRW. Die vergleichsweise liberale Rechts­ sprechung bzw. zurückhaltende Abschiebepraxis sowie das Nichtbestehen einer räumlichen Mobilitätsbeschränkung für Asylbewerber und die Möglichkeit, in verschiedenen Berufssparten (z. B. Gärtnereien) auch als Asylbewerber legal arbeiten zu können, ließ das Land so attraktiv werden. Zudem bildeten sich im Ruhrgebietsraum mit kulturellen Vereinen, Geschäften und Tempeln erste Infra­ strukturen, die materiellen und religiös-kulturellen Nachfragen nachkamen. Der 2 Westarp Science - Fachverlage
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