IV - 3.15

Feindbild Islam – antiislamischer Ethnizismus

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Feindbild Islam – antiislamischer Ethnizismus IV - 3.15 Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 46. EL 2015 1 OLZOG Verlag – Handbuch der Religionen – Frau Voit Stand: 09.11.2015 1. AK Seite 1 IV - 3.15 Feindbild Islam – antiislamischer Ethnizismus Von Naime Cakir Der muslimische Gast-Arbeiter Der Islam ist in Deutschland angekommen. Offensichtlich gehört er mittlerweile zu Deutschland, wie selbst die Bundeskanzlerin Angela Merkel im Januar 2015 betonte 1 , die für diese Bemerkung jedoch nicht nur Beifall erntete. War es zu- nächst die Gastarbeiter-Generation der „Pioniermigranten“ in den 1960er- und 1970er-Jahren aus muslimisch geprägten Ländern, die sich zu dieser Religion bekannten, so sind es heute nicht nur deren in der Residenzgesellschaft gebo- renen Nachkommen, sondern auch Menschen, die deutsche Vorfahren haben. In den ersten 20 Jahren der Migration spielte die Religiosität des Gastarbeiters der ersten Generation zunächst eine marginale Rolle für das „Eigen-Kulturelle“ der Residenzgesellschaft, da der muslimische Gastarbeiter seinen Glauben, wenn überhaupt, abseits in seiner provisorischen Unterkunft (und später in den typischen Hinterhofmoscheen) praktizierte. Nun haben die Gäste und insbeson- dere ihre Nachkommen schon längst die ihnen zugewiesene Gastrolle verlassen, die sie in den 1960er- und 1970er-Jahren auch räumlich in das innere Ausland (Türkenschulen / Wohnviertel in randständigen Bezirken oder Hinterhofmo- scheen etc.) verwies, die eine Nichtbeachtung im Sinne einer „Vergegnung“ er- möglichte. Durch die nicht mehr zu übersehende Realität der Bleibeorientierung und dem damit verbundenen Nachzug der Familienmitglieder kam es sowohl für die Residenzgesellschaft als auch für die Einwanderer zu einem „Figurati- onswandel der deutschen Einwanderungsgesellschaft“, der sich u. a. als „Rang- ordnungskonflikt“ äußerte, im Zuge dessen sowohl die Alteingesessenen von ihrem selbstverständlich eingenommenen machtvollen „Gastgeberstatus“ als auch die Zugewanderten von ihrer „Gastrolle“ sukzessive abrücken mussten. 2 Der nun sesshaft gewordene „Gast-Arbeiter“ und insbesondere seine in Deutschland geborenen Nachkommen wurden faktisch deutsche Staatsbürger mit entsprechenden staatsbürgerlichen Rechten. Somit wurde das in Deutsch- land geborene und dort sozialisierte und ausgebildete „Gast-Arbeiter-Kind“ zugestandenermaßen ein „ausländischer Mitbürger“ bzw. ein Mitbürger „mit Migrationshintergrund“, der nun ganz selbstverständlich – eben als deutscher Staatsbürger – die gleichen Rechte (insbesondere die verfassungsrechtlich zuge- --- Seite 1 Ende --- IV - 3.15 Feindbild Islam – antiislamischer Ethnizismus 2 OLZOG Verlag – Handbuch der Religionen – Frau Voit Stand: 09.11.2015 1. AK Seite 2 sicherte freie Religionsausübung) und Pflichten für sich beanspruchen konnte, wie seine Mitbürger (ohne Migrationshintergrund). Als mündige Bürger dieses Landes beanspruchen sie nun Rechte und Rollen, die für sie nicht vorgesehen waren, weshalb es einer Neujustierung der Rollen innerhalb des Gesellschaftsgefüges bedurfte. Im Zuge dessen ist der Islam zum Gegenstand öffentlicher Anerkennungskonflikte geworden, in der die Diffe- renzkonstruktionen zwischen „Eigenem“ und „Fremden“ innerhalb der Ge- meinschaft offenbar nicht mehr nur entlang der Nationalität bzw. eines ethnisch begrenzten Kulturverständnisses, sondern zunehmend entlang einer ethnisch- verstandenen Religionszugehörigkeit (Ethnisierung des Islam) stattfinden. Die moderne Form der Islamfeindlichkeit knüpft an diesen Ethnisierungspro- zess an und konstruiert Muslime nicht nur als das „Andere des Eigenen“, son- dern auch als das „Fremde im Eigenen“, das dem Eigenen feindlich gegenüber- steht. Die moderne Form der Islamfeindlichkeit nutzt antiislamische Vorurteile und Feindbilder als Mechanismen der sozialen Ausgrenzung gegenüber Men- schen mit Migrantionshintergrund, um insbesondere diejenigen, die bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind, an die randständigen Positionen innerhalb der Gesellschaft zu binden, was im Folgenden aufgezeigt werden soll. Der Fremde im Eigenen Im anfänglichen Migrationsprozess wurde die deutsche Einwanderungsgesell- schaft in ihrer ersten Sequenz durch zwei soziale Figuren geprägt: der Figur des alteingesessenen, gastgebenden „Platzanweisers“ und der Figur des „zu- gewanderten peripheren Fremden“, der sich als Gast zu verstehen hatte und sich auch zunächst als ein solcher verstand. Zusätzlich begleitet wurde der Migrationsprozess von „Transmissionsakteuren“, die der Elite ihres jeweiligen Herkunftslandes entstammten und die „peripheren Fremden“ in die Normen und Bräuche des gastgebenden Landes einwiesen. 3 Dies war die Orientierung und Sicherheit gewährende Vereinbarung, sowohl für den Fremden als auch für den Gastgebenden. Mit diesem sozialen Figurationswandel trat(en) der nun „sichtbar“ gewordene Gastarbeiter (und insbesondere seine Nachkommen) aus der anonymen Posi- tion des „Niemand“ heraus und wurde damit im Sinne des polnisch-britischen Soziologen und Philosophen Zygmunt Bauman zum „uneindeutigen“ und damit zum unkalkulierbaren „Fremden im Eigenen“ bzw. zu einem Ambivalenz an-Westarp Science – Fachverlage
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