Die Situation in Israel III - 5.3
III - 5.3 Die Situation in Israel
Im modernen Israel gibt es keine strikte Trennung von Staat und Synagoge.
Durch Weiterführung des aus der osmanischen Zeit stammenden
Millet [„Nation“]-Systems bis in unsere Gegenwart gibt es ein quasi staatliches
Rabbinat. Das multi-ethnische und multi-religiöse Osmanenreich hatte als offi
ziellen Führer der jüdischen Gemeinden den Hacham Baschi („Gelehrtes Ober
haupt“) anerkannt, ein Titel, den der sephardische Oberrabiner in Palästina bis
1918 führte. Gleichzeitig nannte sich der in Jerusalem residierende sephardische
Oberrabbiner seit dem 17.Jh. Rischon le-Zijon, „Erster in Zion“ (vgl. Jes 41,27).
In britischer Mandatszcit entstand dann 1921 durch Errichtung auch eines
aschkenasischen Oberrabbinats das duale Oberrabbinat Israels mit je einem
sephardischen und aschkenasischen Oberrabbincr. Die derzeitigen, 1993 für
zehn Jahre gewählten Amtsinhaber stehen an der Spitze einer Institution, der
rund 630 Stadt- und Bezirksrabbincr angehören, die Dajanim oder Richter an
Rabbinatsgerichten sowie am obersten Rabbinatsgerichtshof und schließlich
die Raschei Jeschivot, die Oberhäupter der 7b//zmd-Hochschulen (Loth, 1993).
Das Rabbinat in Israel ist ausschließlich orthodox und hat - wie in osmanischer
Zeit - die exklusive Jurisdiktion in Personenstandsangelegenheiten inne. Dazu
gehören vor allem Eheschließung, Scheidung und Übertritt zum Judentum („Wer
ist Jude?“), welche ausschließlich aus dem Blickwinkel der Halacha entschie
den werden. Während in der Diaspora die Rabbiner aus den freiwilligen Beiträ
gen der Gemeinden besoldet werden, verfügt das Rabbinat hier über eine staat
liche Besoldung und großzügige Subventionierung orthodox-religiöser Einrich
tungen (Loth 1996, S. 346L). Die Jeschivot, von denen viele auch ultra-ortho
dox geführt werden, florieren wie nie zuvor in der Geschichte des Judentums
und ziehen Studenten aus der ganzen Welt an.
Auf der Gcmeindeebenc sorgen „Religiöse Räte“ für die notwendigen religiö
sen Einrichtungen wie Mikve, Friedhof, Registrierung von Ehen, Aufrechter
haltung von Synagogen und die Förderung religiöser Studienzirkel. Obgleich
die Parteien auch ihre Vertreter in diese Einrichtungen schicken, werden diese
doch vom orthodoxen Rabbinat dominiert. Die ersten Frauen konnten erst nach
höchstrichterlichcr Entscheidung mitarbeiten. Staatliche Gesetze sorgen zudem
für die Einhaltung von Kaschrut, Sabbatruhc und Beobachtung der Feiertage.
Mit aller Entschiedenheit werden konservative und liberale Rabbiner und de
ren Amtshandlungen abgelchnt (siehe III - 5.2). Diese Haltung der israelischen
Orthodoxie entspricht nicht dem pluralistischen Charakter des Judentums! Es
kommt noch hinzu, daß unverkennbar die Tendenz besteht, den Monopolan
spruch des Oberrabbinats auch auf die Diaspora auszudehnen - was zu Span-
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
--- Seite 1 Ende ---
III - 5.3 Die Situation in Israel
nungen mit dieser führt. Aber kleinere Gemeinden wie z.B. die in Deutschland
sind darauf angewiesen, ihre Rabbiner aus Israel zu holen. Auf diese Weise hat
das deutsche Judentum in den letzten Jahren einen zunehmend orthodoxen
Charakter angenommen (siehe III - 6.3).
2 Westarp Science - Fachverlage
✂️ Ende der Leseprobe ✂️
Der vollständige Artikel umfasst 2 Seiten
Der vollständige Artikel umfasst 2 Seiten