III - 3.3

Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens

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Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens III - 3.3 III - 3.3 Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens Das Wort Kaschrut bezeichnet die rituelle Eignung von Speisen, die gemäß den jüdischen Speisevorschriften für den menschlichen Genuß kascher, d.h. „er­ laubt“ oder „tauglich“ sind. Der Charakter der Tauglichkeit oder Eignung wird auch mit dem Wort koscher ausgedrückt. Das Gegenteil ist Terefa, das von dem Verb taraf, „reißen“, „zerreißen“, ahzuleiten ist und damit zugleich andcutet, daß alles Fleisch den Charakter ritueller Unzulässigkeit aufweist, sofern es nicht der rituellen Schlachtung unterlag. Das Adjektiv tare/oder trefe bezeichnet im weitesten Sinne alle Lebensmittel, deren Genuß untersagt ist. Die Speisevor­ schriften werden in der Bibel angeführt, der Begriff kascher in seinem ganzen Bedeutungsspektrum findet sich jedoch erst im Talmud. Der Tarjag Mizwot führt mit Blick auf Säugetiere, Vögel, Fische und Insekten in der Reihenfolge als grundlegende Verbote an: „Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, Biegendes Gewürm, deren Merkmale an­ gegeben werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen, Lev 11; Dtn 14,4-19; Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen, Ex 22,30; Dtn 14,21; 12,23; die Hüftader zu essen, Gen 32,33; Blut oder Unschlitt zu essen, Lev 7,23.26; Fleisch in Milch zu kochen oder zu essen, Ex 23,19; 34,26; Dtn 14,21“ (Jo­ seph, 1928, Sp. 924). Erlaubt sind Säugetiere mit gespaltenen Klauen, die Wiederkäuer sind (Lev 11,3; Dtn 14,f.) wie z.B. Rind, Ziege, Schaf und Antilope, aber nicht Schwein, Pferd, Hase, Wal u.a.m., weil sie die eine oder andere Bedingung nicht erfüllen. Im Hinblick auf die Vögel gelten Taube, Huhn, Ente und einige wenige mehr als rituell rein. Von den Fischen dürfen nur solche mit Schuppen und Flossen verzehrt werden (Lev 1 1,9; Dtn 14,9), also keine Aale und auch keine wirbello­ sen Tiere wie Schlangen, Hummer, Krabben und Austern (Lev 11,41). Einige Hcuschreckcnartcn sind nach der Bibel zwar erlaubt (Lev 1 1,21 f.), aber den­ noch von Rabbinen wegen der Schwierigkeit ihrer Unterscheidung verboten. Wesentliche Bestandteile der Kaschrut sind die Schechita, das rituelle Schlach­ ten mittels Kehlschnittes und anschließendem Ausbluten, sowie die Bedika, d.h. die sorgfältige fachmännische Untersuchung des geschlachteten Tieres und seiner Organe. Die Einzelheiten werden in der Mischna sowie im 7h//?n/dtraktat Chullin („Profanes“) diskutiert. Das Schächten verlangt vom Schocket, dem ritu- Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1 --- Seite 1 Ende --- III - 3.3Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens eilen Schlachter, eine genaue anatomische Kenntnis derTiere. Er übt sein Amt nur durch Approbation und unter rabbinischer Aufsicht aus. Abbildung 2 WERTE & Ethik Chaja, „Leben“ - besonders wichtig nach der Schoa (Holocaust) Ehe\ Fortpflanzung, Eigenwert der Sexualität, Vorrechte der Frau Chinuch, „Erziehung“, „Bildung“ Talmud Tora, „Lernen der Tora Heiligung des Lebens'. Reinheit Zedaka, „Wohltätigkeit“ Gemilut hasadim, „fromme Werke“ RITEN & Symbole Mila, „Beschneidung“, vgl. Gen 17,11: „Zeichen des Bundes“ Bart, vgl. Lev 19,27 Kopfbedeckung, vgl. Pirke Avot 11,1; eventuell noch Gartel/Gürtel, vgl. Lev 16,4; Berachot 60b Tallit'. Gebetsschal mit Zizit, „Schau­ fäden“, vgl. Nurn 15,38; Mt 23,5 „kleiner Tallit“ als Untergewand Tejillin, „Gebetsriemen“, vgl. Dtn 6,8 Mesusa, „Türpfosten“, vgl. Dtn 6,9; 11,20 HaCheN-Pflichten der Frau: Hadlakat nerot: Anzünden der Lich­ ter für Schabbat und Feste Challa: Absonderung einer „Hebe“ vom Brotteig Nidda’. Menstruum:Reinigungsgebote für die Frau;Vorschriften der Taharat ha-Mischpacha, „Familienreinheit“ Kaschrut: Speisevorschriften im Sinne ritueller Eignung Gebete in Synagoge & Haus Schabbat und Feste 2 Westarp Science - Fachverlage
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