Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens und Lebens III - 3.3
III - 3.3 Die Kaschrut als Fundament jüdischen Glaubens
und Lebens
Das Wort Kaschrut bezeichnet die rituelle Eignung von Speisen, die gemäß den
jüdischen Speisevorschriften für den menschlichen Genuß kascher, d.h. „er
laubt“ oder „tauglich“ sind. Der Charakter der Tauglichkeit oder Eignung wird
auch mit dem Wort koscher ausgedrückt. Das Gegenteil ist Terefa, das von dem
Verb taraf, „reißen“, „zerreißen“, ahzuleiten ist und damit zugleich andcutet,
daß alles Fleisch den Charakter ritueller Unzulässigkeit aufweist, sofern es nicht
der rituellen Schlachtung unterlag. Das Adjektiv tare/oder trefe bezeichnet im
weitesten Sinne alle Lebensmittel, deren Genuß untersagt ist. Die Speisevor
schriften werden in der Bibel angeführt, der Begriff kascher in seinem ganzen
Bedeutungsspektrum findet sich jedoch erst im Talmud.
Der Tarjag Mizwot führt mit Blick auf Säugetiere, Vögel, Fische und Insekten
in der Reihenfolge als grundlegende Verbote an:
„Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, Biegendes Gewürm, deren Merkmale an
gegeben werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser
zu essen, Lev 11; Dtn 14,4-19;
Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen, Ex 22,30; Dtn
14,21; 12,23;
die Hüftader zu essen, Gen 32,33;
Blut oder Unschlitt zu essen, Lev 7,23.26;
Fleisch in Milch zu kochen oder zu essen, Ex 23,19; 34,26; Dtn 14,21“ (Jo
seph, 1928, Sp. 924).
Erlaubt sind Säugetiere mit gespaltenen Klauen, die Wiederkäuer sind (Lev
11,3; Dtn 14,f.) wie z.B. Rind, Ziege, Schaf und Antilope, aber nicht Schwein,
Pferd, Hase, Wal u.a.m., weil sie die eine oder andere Bedingung nicht erfüllen.
Im Hinblick auf die Vögel gelten Taube, Huhn, Ente und einige wenige mehr
als rituell rein. Von den Fischen dürfen nur solche mit Schuppen und Flossen
verzehrt werden (Lev 1 1,9; Dtn 14,9), also keine Aale und auch keine wirbello
sen Tiere wie Schlangen, Hummer, Krabben und Austern (Lev 11,41). Einige
Hcuschreckcnartcn sind nach der Bibel zwar erlaubt (Lev 1 1,21 f.), aber den
noch von Rabbinen wegen der Schwierigkeit ihrer Unterscheidung verboten.
Wesentliche Bestandteile der Kaschrut sind die Schechita, das rituelle Schlach
ten mittels Kehlschnittes und anschließendem Ausbluten, sowie die Bedika,
d.h. die sorgfältige fachmännische Untersuchung des geschlachteten Tieres und
seiner Organe. Die Einzelheiten werden in der Mischna sowie im 7h//?n/dtraktat
Chullin („Profanes“) diskutiert. Das Schächten verlangt vom Schocket, dem ritu-
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
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eilen Schlachter, eine genaue anatomische Kenntnis derTiere. Er übt sein Amt nur
durch Approbation und unter rabbinischer Aufsicht aus.
Abbildung 2
WERTE & Ethik
Chaja, „Leben“ - besonders wichtig
nach der Schoa (Holocaust)
Ehe\ Fortpflanzung, Eigenwert der
Sexualität, Vorrechte der Frau
Chinuch, „Erziehung“, „Bildung“
Talmud Tora, „Lernen der Tora
Heiligung des Lebens'. Reinheit
Zedaka, „Wohltätigkeit“
Gemilut hasadim, „fromme Werke“
RITEN & Symbole
Mila, „Beschneidung“, vgl. Gen
17,11: „Zeichen des Bundes“
Bart, vgl. Lev 19,27
Kopfbedeckung, vgl. Pirke Avot 11,1;
eventuell noch Gartel/Gürtel, vgl.
Lev 16,4; Berachot 60b
Tallit'. Gebetsschal mit Zizit, „Schau
fäden“, vgl. Nurn 15,38; Mt 23,5
„kleiner Tallit“ als Untergewand
Tejillin, „Gebetsriemen“, vgl. Dtn 6,8
Mesusa, „Türpfosten“, vgl. Dtn 6,9;
11,20
HaCheN-Pflichten der Frau:
Hadlakat nerot: Anzünden der Lich
ter für Schabbat und Feste
Challa: Absonderung einer „Hebe“
vom Brotteig
Nidda’. Menstruum:Reinigungsgebote
für die Frau;Vorschriften der Taharat
ha-Mischpacha, „Familienreinheit“
Kaschrut: Speisevorschriften im
Sinne ritueller Eignung
Gebete in Synagoge & Haus
Schabbat und Feste
2 Westarp Science - Fachverlage
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Der vollständige Artikel umfasst 4 Seiten
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