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Die Christengemeinschaft

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Christl. Glaubensgemeinschaften ausserhalb der Grosskirchen II - 5.1 II - 5 Christliche Glaubensgemeinschaften außerhalb der Großkirchen II - 5.1 Die Christengemeinschaft Von Udo Tworuschka Die von dem Berliner Pfarrer und Rudolf-Steiner-Schüler Friedrich Rittelmeyer (1872-1938) gegründete Gemeinschaft tritt programmatisch für die „Erneuerung des Christentums“ ein. Sie lehrt „die Christus-Taf ‘ als „das entscheidende Mit­ telpunkts-Ereignis der Menschheitsgeschichte“. Seit ihrer Entstehung (1922) durch Friedrich Rittelmeyer und 44 weitere Priester versteht sich die Christen­ gemeinschaft als „selbständige christliche Kirche“. Sie weiß sich auf die religiö­ se Autorität der Bibel gegründet. Die Christengemeinschaft steht positiv zur „Basisformel“ des Ökumenischen Rates der Kirchen, ohne bislang einen Aufnahmeantrag gestellt zu haben: „Der ÖRK ist eine Gemeinschaft von Kir­ chen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Von Rudolf Steiner empfing die Gemeinschaft entscheidende Ratschläge und Hilfe für ihre Gründung. Zunächst breitete sie sich in den deutschsprachigen Ländern aus. Sie wurde 1941 durch die Nazis verboten, viele Pfarrer wurden inhaftiert und in KZs gebracht. Der Wiederaufbau nach 1945 brachte eine welt­ weite Ausdehnung mit sich (neben den deutschen „Regionen“ folgende weitere mit insgesamt 142 Gemeinden: Australien/Neuseeland, Frankreich, Großbritan- nien/Irland, Niederlande/Belgien, USA, Österreich, Osteuropa, Schweiz, Skan­ dinavien, Südafrika/Namibia, Südamerika). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Christengemeinschaft eine „Körper­ schaft des Öffentlichen Rechtes“. Weltweit ist sie in der „Foundation The Chri­ stian Community (international)“ zusammengefaßt. An der Leitungsspitze steht der „Erzoberlenker“ (z. Zt. Taco Bay), der zusammen mit den zwei „Oberlenkern“ ein ständiges Führungsorgan in Stuttgart bildet. Daneben besteht der „Siebenerkreis“ (zusammengesetzt aus Erzoberlenker, zwei Oberlenkem, vier „Lenkern“), der zum Beispiel über die Zulassung zur Priester­ weihe zu entscheiden hat. Die derzeit 140 Gemeinden in den sechs deutschen „Regionen“ (Baden, Bayern, Hessen, Norddeutschland, Rhein-Ruhr, Ostdeutschland, Schwaben) werden ent­ sprechend von sechs „Lenkern“ koordiniert. Die Priester (bzw. Pfarrer), die Lehr- und Verkündigungsfreiheit besitzen und die durch ein Gelübde an die liturgische Ordnung gebunden sind, gestalten mit Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 6. EL 2002 1 --- Seite 1 Ende --- II - 5.1 C hristl. Glaubensgemeinschaften ausserhalb der Grosskirchen ihren Gemeindegliedem das Gemeindeleben autonom. Die im Mittelpunkt ste­ hende Bibel (vor allem deren neutestamentlicher Teil) wird von den einzelnen Pfarrern und Mitgliedern der Christengemeinschaft in aller Freiheit ausgelegt, die „freilich im Rahmen der dem Kultus (einschließlich des Bekenntnisses) inhä­ renten Glaubenswahrheiten zu verstehen ist” (Evang. Kirche und Christen­ gemeinschaft). Die anthroposophische Lehre ist für die Christengemeinschaft nicht verbind­ lich. Auch dürfen anthroposophisch orientierte Gemeinschaften („Anthro­ posophische Gesellschaft“, Waldorfschulen usw.) nicht mit der Christen­ gemeinschaft identifiziert werden. Die Anthroposophie wird jedoch insbesondere für Fragen der Christologie, Anthropologie (Offenheit für den Reinkarna­ tionsgedanken) und Kosmologie als bedeutende Erkenntnishilfe betrachtet. Herzstück der Christengemeinschaft ist nicht die „Lehre“ (es gibt ein aus zwölf Sätzen bestehendes Bekenntnis, das der Heranwachsende durch Hören inner­ halb der Menschen-Weihehandlung kennenlemt), sondern die kultische Praxis (in erster Linie die Sakramente). Die Gemeinschaft feiert wie die römisch-katholi­ sche und orthodoxe Kirche sieben Sakramente: (Neugeborenen)-Taufe, Konfir­ mation (Firmung), Beichte (Schicksalsberatung), Trauung, Priesterweihe (auch für Frauen), Letzte Ölung (Sterbesakrament) und Menschenweihehandlung. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist die in den meisten Gemeinden vom Priester täglich (für die übrige Gemeinde sonntäglich) zelebrierte „Menschenweihe­ handlung“. Der Ritus entspricht der Messe in der römisch-katholischen Kirche (Opferfeier). Er wird von dem Weiheträger - dem Priester oder der Priesterin- im Beisein der schweigend-andächtigen Gemeinde im Zusammenwirken mit zwei Ministranten ausgeführt. Die Handlung besteht aus vier Hauptteilen: Verkündi­ gung, Opferung (keine Wiederholung des Golgatha-Opfers, keine Hinzufügung), Wandlung (als erinnernde Vergegenwärtigung im Verkündigen der Einsetzungs­ worte), Kommunion (in beiderlei Gestalt: Brot und Wein). „Nicht der Mensch, sondern Gott steht im Mittelpunkt der Menschen-Weihehandlung. Zu ihm und zu Christus wird gebetet“ (von Wistinghausen). Die Priester der Christenge­ meinschaft erhalten ihre Ausbildung in eigenen Hochschulen (Freie Hochschu­ le der Christengemeinschaft. Priesterseminar, Spittlerstraße 15, 70190 Stuttgart, Tel.: 0711/166830, Fax: 0711/166824). Ein zweites Priesterseminar wird am 16.09.2001 in Hamburg seinen Lehrbetrieb aufnehmen (Johnsallee 17, 20148 Hamburg). Schwerpunkt der Christengemeinschaft ist Deutschland. Die Zahl der Mitglieder wird weltweit mit ca. 20.000 angegeben (Deutschland: rund 10.000). Hinzu kommt jeweils etwa die vierfache Zahl an „Freunden“. Die Gemeinschaft finanziert sich aus freiwilligen Spenden. Auch die Mittel für die „Regionen“, die zentrale Füh­ rung, die Freie Hochschule der Christengemeinschaft, die vielfältige Sozialarbeit (Alters-, Pflegeheime, Kindergärten und besonders profiliert Kinder- und Jugend- 2 Westarp Science - Fachverlage
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