Religionsunterricht in Hamburg II - 4.2.4.1
II - 4.2.4.1 Religionsunterricht in Hamburg
Von Ursula Sieg
Der Religionsunterricht (RU) in Hamburg wird nach Art. 7,3 Grundgesetz in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelischen Kirchen erteilt. Dies
wird durch die gemischte Kommission „Schule-Kirche“ gewährleistet, die
kirchlicherseits aus lutherischen, reformierten und evangelisch-freikirchlichen
Vertreterinnen besteht. Die Katholische Kirche verzichtet zugunsten von Pri
vatschulen auf RU an öffentlichen Schulen.
Am RU nehmen in den Klassen 3-6 fast alle Schülerinnen und Schüler teil, in 9/
10 besteht Wahlmöglichkeit mit Ethik, in 11-13 mit Philosophie. Bei knapp 50%
Christen aller Konfessionen - gut 40% ohne Religionszugehörigkeit, 10% übri
ge, überwiegend Muslime - ergibt sich im RU eine höchst heterogene Klassen
zusammensetzung. Seit langem wird darauf in Unterrichtspraxis, Aus- und Fort
bildung eingegangen. Schon die Präambel der Lehrpläne von 1973 formulierte
die Öffnung des RU zu religiösen und weltanschaulichen Fragestellungen. Seit
Anfang der 90er-Jahre wurde diese Entwicklung von allen am RU Beteiligten
konzeptionell vorangetrieben. Die wichtigsten Etappen:
1995 Genehmigung des Lehrplans RU für die Grundschule durch die kirchliche
Seite der Gemischten Kommission. Konstitution des „Gesprächskreis zum
interrcligiösen RU“ (GIR) mit Juden, Christen, Muslimen, Aleviten, Bud
dhisten. Diskussion in der Nordelbischcn Evangelisch-Lutherischen Kir
che (NEK).
1996 Schriftliche Stellungnahmen der Religionen im GIR zum Grundschul
lehrplan. Beginn gemeinsamer Matcrialentwicklung und Fortbildung.
1997 GIR: „Empfehlungen zum Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in
Hamburg“ (Doedens/Weiße 35-41). Beschluss der Hamburger Bürger
schaft: curriculare Weiterentwicklung in Richtung des interreligiösen Di
aloges. Bundesweite kontroverse Diskussion, besonders in der EKD und
muslimischen Verbänden.
1999 Erarbeitung der Rahmenpläne Grundschule und Sek. I auf der Grundlage
des überarbeiteten Grundschullehrplanes (Doedens/Weiße 23-34) und
der „Empfehlungen“, Beteiligung von GIR. Diskussion um Revision der
Lehrerausbildung und um Einrichtung einer Akademie der Weltreligionen
an der Uni Hamburg.
2001 Aufnahme der Revisionsvorschläge durch die Hamburger Kommission
Lehrerbildung: „Anzustreben ist ein integriertes Studium der Wcltreligio-
nen und interreligiöses Lernen.“ Ein Verfassungsgutachten erstellt Dr.
Christoph Link. Anerkennung des „Religionsunterrichtes für alle in evan
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 9. EL 2004 1
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II - 4.2.4.1 Religionsunterricht in Hamburg
gelischer Verantwortung“ durch die EKD. Die Rahmenpläne treten zur
Erprobung in Kraft.
2003 Die Rahmenpläne werden unter der neuen (CDU)Rcgierung erneut über
arbeitet und treten am 1.8.2004 zur Erprobung in Kraft.
In den Rahmenplänen sind Ziele, Grundsätze und Inhalte des Hamburger RU
komprimiert. Die Unterschiede bedingen sich durch die unterschiedlichen Schul
stufen. Nach dem Sek. 1 Rahmenplan sind Ziele:
„Der Religionsunterricht ...
• unterstützt die Jugendlichen hei der Ausbildung und Vergewisserung eige
ner religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen sowie ethischer
Orientierungen. “
• „fördert die Identitätsentwicklung der Jugendlichen. “
• „stärkt die interkonfessionelle und interreligiöse Dialogbereitschaft und -
fähigkeit der Schülerinnen und Schüler. “
• „befähigt zum mündigen Verhalten in gesellschaftlichen und politischen
Kontroversen. “
• „ fördert die Fähigkeit zur sachgemäßen Auseinandersetzung mit den Tra
ditionen und der Praxis von Religions- und Weltanschauungsgemein
schaften. “
• „thematisiert die Frage nach dem Unbedingten und nach dem, was Men
schen trägt, als Zentrum der Religionen. “
• „vermittelt religiöse Traditionen als Element europäischer Kultur unter
besonderer Berücksichtigung der christlichen Tradition. “ (Haupt-/Realschu-
le Rahmenplan 6 f.)
Die Erläuterungen zum sechsten Lernziel „Frage nach dem Unbedingten“ the
matisieren das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen und dem Spezifischen
der Religionen, zwischen jeweiliger existenzieller Bindung und Dialog:
„Der Religionsunterricht thematisiert die Frage nach dem, was Menschen
unbedingt angeht und sie in ihrem Lehen trägt, nach dem Heiligen oder nach
dem Transzendenten, das z.B. im Christentum, im Judentum, im Islam und im
Alevitentum als Gotteserfahrung ausgelegt wird. Er weiß um die wichtigen
Übereinstimmungen zwischen den großen Religionen. Er vermittelt die Ein
sicht, dass in allen Religionen vom Glauben her gemeinsam die Verpflichtung
zur Achtung alles Lebendigen, zur Überwindung von Gewalt, die Suche nach
Frieden und Gerechtigkeit sowie zur Solidarität mit den Schwachen und
Armen gilt. Er macht deutlich, dass Menschen in ihren religiösen und weltan
schaulichen Bindungen jeweils eigene Wege zur Wahrheit und zur Verge
wisserung von Lebenssinn finden. Erführt die Jugendlichen in ein theologi
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Der vollständige Artikel umfasst 6 Seiten
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