II - 4.2.4.1

Religionsunterricht in Hamburg

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Religionsunterricht in Hamburg II - 4.2.4.1 II - 4.2.4.1 Religionsunterricht in Hamburg Von Ursula Sieg Der Religionsunterricht (RU) in Hamburg wird nach Art. 7,3 Grundgesetz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelischen Kirchen erteilt. Dies wird durch die gemischte Kommission „Schule-Kirche“ gewährleistet, die kirchlicherseits aus lutherischen, reformierten und evangelisch-freikirchlichen Vertreterinnen besteht. Die Katholische Kirche verzichtet zugunsten von Pri­ vatschulen auf RU an öffentlichen Schulen. Am RU nehmen in den Klassen 3-6 fast alle Schülerinnen und Schüler teil, in 9/ 10 besteht Wahlmöglichkeit mit Ethik, in 11-13 mit Philosophie. Bei knapp 50% Christen aller Konfessionen - gut 40% ohne Religionszugehörigkeit, 10% übri­ ge, überwiegend Muslime - ergibt sich im RU eine höchst heterogene Klassen­ zusammensetzung. Seit langem wird darauf in Unterrichtspraxis, Aus- und Fort­ bildung eingegangen. Schon die Präambel der Lehrpläne von 1973 formulierte die Öffnung des RU zu religiösen und weltanschaulichen Fragestellungen. Seit Anfang der 90er-Jahre wurde diese Entwicklung von allen am RU Beteiligten konzeptionell vorangetrieben. Die wichtigsten Etappen: 1995 Genehmigung des Lehrplans RU für die Grundschule durch die kirchliche Seite der Gemischten Kommission. Konstitution des „Gesprächskreis zum interrcligiösen RU“ (GIR) mit Juden, Christen, Muslimen, Aleviten, Bud­ dhisten. Diskussion in der Nordelbischcn Evangelisch-Lutherischen Kir­ che (NEK). 1996 Schriftliche Stellungnahmen der Religionen im GIR zum Grundschul­ lehrplan. Beginn gemeinsamer Matcrialentwicklung und Fortbildung. 1997 GIR: „Empfehlungen zum Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Hamburg“ (Doedens/Weiße 35-41). Beschluss der Hamburger Bürger­ schaft: curriculare Weiterentwicklung in Richtung des interreligiösen Di­ aloges. Bundesweite kontroverse Diskussion, besonders in der EKD und muslimischen Verbänden. 1999 Erarbeitung der Rahmenpläne Grundschule und Sek. I auf der Grundlage des überarbeiteten Grundschullehrplanes (Doedens/Weiße 23-34) und der „Empfehlungen“, Beteiligung von GIR. Diskussion um Revision der Lehrerausbildung und um Einrichtung einer Akademie der Weltreligionen an der Uni Hamburg. 2001 Aufnahme der Revisionsvorschläge durch die Hamburger Kommission Lehrerbildung: „Anzustreben ist ein integriertes Studium der Wcltreligio- nen und interreligiöses Lernen.“ Ein Verfassungsgutachten erstellt Dr. Christoph Link. Anerkennung des „Religionsunterrichtes für alle in evan­ Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 9. EL 2004 1 --- Seite 1 Ende --- II - 4.2.4.1 Religionsunterricht in Hamburg gelischer Verantwortung“ durch die EKD. Die Rahmenpläne treten zur Erprobung in Kraft. 2003 Die Rahmenpläne werden unter der neuen (CDU)Rcgierung erneut über­ arbeitet und treten am 1.8.2004 zur Erprobung in Kraft. In den Rahmenplänen sind Ziele, Grundsätze und Inhalte des Hamburger RU komprimiert. Die Unterschiede bedingen sich durch die unterschiedlichen Schul­ stufen. Nach dem Sek. 1 Rahmenplan sind Ziele: „Der Religionsunterricht ... • unterstützt die Jugendlichen hei der Ausbildung und Vergewisserung eige­ ner religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen sowie ethischer Orientierungen. “ • „fördert die Identitätsentwicklung der Jugendlichen. “ • „stärkt die interkonfessionelle und interreligiöse Dialogbereitschaft und - fähigkeit der Schülerinnen und Schüler. “ • „befähigt zum mündigen Verhalten in gesellschaftlichen und politischen Kontroversen. “ • „ fördert die Fähigkeit zur sachgemäßen Auseinandersetzung mit den Tra­ ditionen und der Praxis von Religions- und Weltanschauungsgemein­ schaften. “ • „thematisiert die Frage nach dem Unbedingten und nach dem, was Men­ schen trägt, als Zentrum der Religionen. “ • „vermittelt religiöse Traditionen als Element europäischer Kultur unter besonderer Berücksichtigung der christlichen Tradition. “ (Haupt-/Realschu- le Rahmenplan 6 f.) Die Erläuterungen zum sechsten Lernziel „Frage nach dem Unbedingten“ the­ matisieren das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen und dem Spezifischen der Religionen, zwischen jeweiliger existenzieller Bindung und Dialog: „Der Religionsunterricht thematisiert die Frage nach dem, was Menschen unbedingt angeht und sie in ihrem Lehen trägt, nach dem Heiligen oder nach dem Transzendenten, das z.B. im Christentum, im Judentum, im Islam und im Alevitentum als Gotteserfahrung ausgelegt wird. Er weiß um die wichtigen Übereinstimmungen zwischen den großen Religionen. Er vermittelt die Ein­ sicht, dass in allen Religionen vom Glauben her gemeinsam die Verpflichtung zur Achtung alles Lebendigen, zur Überwindung von Gewalt, die Suche nach Frieden und Gerechtigkeit sowie zur Solidarität mit den Schwachen und Armen gilt. Er macht deutlich, dass Menschen in ihren religiösen und weltan­ schaulichen Bindungen jeweils eigene Wege zur Wahrheit und zur Verge­ wisserung von Lebenssinn finden. Erführt die Jugendlichen in ein theologi­ 2 Westarp Science - Fachverlage
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