Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen II - 2.2.2.9a
II - 2.2.2.9a Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
Eine reformierte Freikirche im westlichen Niedersachsen
Von Gerrit Jan Beuker
Entstehung
Die 13 Gemeinden der Evangelisch-altreformierten Kirche (EAK) sind fast
alle zwischen 1840 und 1860 in der Grafschaft Bentheim und im westlichen
Ostfriesland entstanden. Beide Gebiete waren seit der Reformationszeit ĂĽberÂ
wiegend reformiert. Zur sogenannten „Abscheidung“ fĂĽhrten bekenntnismäÂ
ßige und ethische Gründe. Eine Rückkehr zur alten Lehre der Väter, vor
allem zum Heidelberger Katechismus, wurde ebenso gefordert wie eine strenÂ
gere christliche LebensfĂĽhrung und schriftgemäße Predigt. Die engen BeÂ
ziehungen des Grenzgebietes zu den Niederlanden förderten die kirchliche
Trennung. Bis zum Anschluß des Königreichs von Hannover an Preußen
1865 unterlagen die Altreformierten als „Separatisten“ einer strengen BeÂ
strafung. Ihre Versammlungen wurden polizeilich aufgelöst, ausländische
Prediger des Landes verwiesen, kirchliche Trauungen nicht anerkannt und
finanzielle Beiträge zur Landeskirche erzwungen. Bis zur Errichtung der
Standesämter 1874 muĂźten altreformierte Geburten (und Taufen) gegen erÂ
heblichen Widerstand auf beiden Seiten in die KirchenbĂĽcher der reformierten
Muttergemeinden eingetragen werden. Ganze altreformierte Gemeinden und
Kirchenräte emigrierten vor allem 1847 und danach bis 1900 in die USA.
Von 1880 bis zum Ersten Weltkrieg existierte eine eigenständige TheologiÂ
sche Schule in Veldhausen (Grafschaft Bentheim), später in Emden in OstÂ
friesland. Aus ihr sind viele Theologen hervorgegangen, die in den NiederÂ
landen und den USA gearbeitet haben. 1923 kam es zu einem „vorläufigen
Anschluß“ an die Gereformeerde Kerken in Nederland, der bis heute andauÂ
ert. Die selbständige EAK in Niedersachsen besitzt in den Gerefomeerde
Kerken unter gewissen Einschränkungen die Rechte und Pflichten einer nieÂ
derländischen Partikular- oder Provinzialsynode. Sie nimmt teil am „Samen-
op-weg“, dem UnionsprozeĂź von Reformierten, Altreformierten und LutheÂ
ranern in den Niederlanden. Altreformierte Theologen sind bis heute verÂ
pflichtet, nach einem längeren oder kürzeren Studium in Deutschland ihre
Abschlußexamina in den Niederlanden an der Theologischen Universität in
Kämpen oder an der Freien Universität in Amsterdam abzulegen. Manche
leisten dort auch nach wie vor ihr volles Studium ab. Altreformierte PastoÂ
ren werden seit fast 150 Jahren auch aus den Niederlanden und in die NieÂ
derlande berufen.
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 5. EL 2001 1
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Entwicklung
Zwischen 1860 und 1890 bestanden Kontakte zur Free Church of Scotland (Siehe
II-2.2, S. 1) und zur BrĂĽderbewegung im Wuppertaler Raum. Nach Schottland
hin lähmte der groĂźe Abstand die Beziehungen und nach Wuppertal hin bedingÂ
ten unterschiedliche Auffassungen ĂĽber Sakramente und Feiertage den Abbruch
der Verbindungen.
Bis 1945 bestanden zudem intensive Beziehungen zu freien reformierten
Gemeinden in Schlesien (u.a. Breslau, Görlitz und Oderwitz). Zur GemeinÂ
de Görlitz besteht bis heute eine enge Verbindung. Seit 1950 ist die „EvangeÂ
lisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen“ eine „Körperschaft des öfÂ
fentlichen Rechts“. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich eine wachÂ
sende Zusammenarbeit mit der Evangelisch-reformierten Mutterkirche
(Leer). Auf diesen Weg fĂĽhrten seit 1960/1970 gemeinsame KirchenratsÂ
sitzungen und Gottesdienste, gemeinsame diakonische und volksÂ
missionarische Arbeit sowie seit 1988 die Arbeit eines „Gemeinsamen AusÂ
schusses“, der die Beziehungen weiterhin fördern soll. Anders als in den
Niederlanden steht eine Vereinigung beider Kirchen nicht bevor. Seit 1970
haben beide Kirchen ein gemeinsames Gesangbuch. Seit 1983 arbeitet die
Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal-Elberfeld eng mit der EAK
in Niedersachsen zusammen.
Presbyterial-synodale Kirchenordnung
Die EAK ist eine konfessionelle Freikirche. Die Gemeinden regeln das
Gemeindeleben soweit wie möglich selbst. Eine Kirchensteuer wird nicht erhoÂ
ben, die Gemeindeglieder zahlen freiwillige kirchliche Beiträge. Die GemeindeÂ
leitung ist Aufgabe der Kirchenräte. Ihnen gehören Männer und Frauen im PaÂ
storen-, Ältesten- und Diakonenamt an. Älteste und Diakone werden für vier bis
sechs Jahre von der Gemeinde gewählt, Pastoren auf Lebenszeit. Kirchenleitendes
Gremium ist die Synode. Sie setzt sich zusammen aus Amtsträgern, die von den
Kirchenräten entsandt werden. Sie behandelt gemeindeübergreifende Aufgaben
wie Gottesdienstordnung, Mission, Ă–kumene oder Diakonie, die den Bereich
der örtlichen Kirchenräte ĂĽbersteigen. Nach der presbyterial-synodalen OrdÂ
nung darf keine Gemeinde ĂĽber eine andere herrschen und kein Amtsträger VorÂ
rang haben vor anderen.
Zum Bekenntnis der Kirche gehören das Apostolikum, das Nicaenum und das
Athanasianum sowie das Niederländische Glaubensbekenntnis von 1559, der
Heidelberger Katechismus von 1562 und die Dordrechter Lehrsätze von 1618/19
(ohne die Verwerfungslehre).
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