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Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (BFeG)

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Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen II - 2.2.2.9a II - 2.2.2.9a Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen Eine reformierte Freikirche im westlichen Niedersachsen Von Gerrit Jan Beuker Entstehung Die 13 Gemeinden der Evangelisch-altreformierten Kirche (EAK) sind fast alle zwischen 1840 und 1860 in der Grafschaft Bentheim und im westlichen Ostfriesland entstanden. Beide Gebiete waren seit der Reformationszeit über­ wiegend reformiert. Zur sogenannten „Abscheidung“ führten bekenntnismä­ ßige und ethische Gründe. Eine Rückkehr zur alten Lehre der Väter, vor allem zum Heidelberger Katechismus, wurde ebenso gefordert wie eine stren­ gere christliche Lebensführung und schriftgemäße Predigt. Die engen Be­ ziehungen des Grenzgebietes zu den Niederlanden förderten die kirchliche Trennung. Bis zum Anschluß des Königreichs von Hannover an Preußen 1865 unterlagen die Altreformierten als „Separatisten“ einer strengen Be­ strafung. Ihre Versammlungen wurden polizeilich aufgelöst, ausländische Prediger des Landes verwiesen, kirchliche Trauungen nicht anerkannt und finanzielle Beiträge zur Landeskirche erzwungen. Bis zur Errichtung der Standesämter 1874 mußten altreformierte Geburten (und Taufen) gegen er­ heblichen Widerstand auf beiden Seiten in die Kirchenbücher der reformierten Muttergemeinden eingetragen werden. Ganze altreformierte Gemeinden und Kirchenräte emigrierten vor allem 1847 und danach bis 1900 in die USA. Von 1880 bis zum Ersten Weltkrieg existierte eine eigenständige Theologi­ sche Schule in Veldhausen (Grafschaft Bentheim), später in Emden in Ost­ friesland. Aus ihr sind viele Theologen hervorgegangen, die in den Nieder­ landen und den USA gearbeitet haben. 1923 kam es zu einem „vorläufigen Anschluß“ an die Gereformeerde Kerken in Nederland, der bis heute andau­ ert. Die selbständige EAK in Niedersachsen besitzt in den Gerefomeerde Kerken unter gewissen Einschränkungen die Rechte und Pflichten einer nie­ derländischen Partikular- oder Provinzialsynode. Sie nimmt teil am „Samen- op-weg“, dem Unionsprozeß von Reformierten, Altreformierten und Luthe­ ranern in den Niederlanden. Altreformierte Theologen sind bis heute ver­ pflichtet, nach einem längeren oder kürzeren Studium in Deutschland ihre Abschlußexamina in den Niederlanden an der Theologischen Universität in Kämpen oder an der Freien Universität in Amsterdam abzulegen. Manche leisten dort auch nach wie vor ihr volles Studium ab. Altreformierte Pasto­ ren werden seit fast 150 Jahren auch aus den Niederlanden und in die Nie­ derlande berufen. Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 5. EL 2001 1 --- Seite 1 Ende --- II - 2.2.2.9a E vangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen Entwicklung Zwischen 1860 und 1890 bestanden Kontakte zur Free Church of Scotland (Siehe II-2.2, S. 1) und zur Brüderbewegung im Wuppertaler Raum. Nach Schottland hin lähmte der große Abstand die Beziehungen und nach Wuppertal hin beding­ ten unterschiedliche Auffassungen über Sakramente und Feiertage den Abbruch der Verbindungen. Bis 1945 bestanden zudem intensive Beziehungen zu freien reformierten Gemeinden in Schlesien (u.a. Breslau, Görlitz und Oderwitz). Zur Gemein­ de Görlitz besteht bis heute eine enge Verbindung. Seit 1950 ist die „Evange­ lisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen“ eine „Körperschaft des öf­ fentlichen Rechts“. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich eine wach­ sende Zusammenarbeit mit der Evangelisch-reformierten Mutterkirche (Leer). Auf diesen Weg führten seit 1960/1970 gemeinsame Kirchenrats­ sitzungen und Gottesdienste, gemeinsame diakonische und volks­ missionarische Arbeit sowie seit 1988 die Arbeit eines „Gemeinsamen Aus­ schusses“, der die Beziehungen weiterhin fördern soll. Anders als in den Niederlanden steht eine Vereinigung beider Kirchen nicht bevor. Seit 1970 haben beide Kirchen ein gemeinsames Gesangbuch. Seit 1983 arbeitet die Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal-Elberfeld eng mit der EAK in Niedersachsen zusammen. Presbyterial-synodale Kirchenordnung Die EAK ist eine konfessionelle Freikirche. Die Gemeinden regeln das Gemeindeleben soweit wie möglich selbst. Eine Kirchensteuer wird nicht erho­ ben, die Gemeindeglieder zahlen freiwillige kirchliche Beiträge. Die Gemeinde­ leitung ist Aufgabe der Kirchenräte. Ihnen gehören Männer und Frauen im Pa­ storen-, Ältesten- und Diakonenamt an. Älteste und Diakone werden für vier bis sechs Jahre von der Gemeinde gewählt, Pastoren auf Lebenszeit. Kirchenleitendes Gremium ist die Synode. Sie setzt sich zusammen aus Amtsträgern, die von den Kirchenräten entsandt werden. Sie behandelt gemeindeübergreifende Aufgaben wie Gottesdienstordnung, Mission, Ökumene oder Diakonie, die den Bereich der örtlichen Kirchenräte übersteigen. Nach der presbyterial-synodalen Ord­ nung darf keine Gemeinde über eine andere herrschen und kein Amtsträger Vor­ rang haben vor anderen. Zum Bekenntnis der Kirche gehören das Apostolikum, das Nicaenum und das Athanasianum sowie das Niederländische Glaubensbekenntnis von 1559, der Heidelberger Katechismus von 1562 und die Dordrechter Lehrsätze von 1618/19 (ohne die Verwerfungslehre). 2 Westarp Science - Fachverlage
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