Historische Informationen II - 2.1.3.1
II - 2.1.3 Verbreitung und Organisation in Deutschland
II - 2.1.3.1 Historische Informationen
Von Sabine Plonz
Seit der Reformation im 16. Jahrhundert haben sich in Deutschland in Abhän
gigkeit von den fürstlichen Territorien Landeskirchen mit eigenen Traditionen
und teilweise kontroversen Lehrauffassungen gebildet (Der Augsburger Religi
onsfriede von 1555 schrieb vor, dass die Konfession der Bürger und Bürgerinnen
der des Landesherren zu folgen habe). Erst seit dem 19. Jahrhundert gibt es
kontinuierliche Versuche eines engeren Zusammenschlusses. Ein erster Schritt
dazu war die Bildung der Union der Kirchen in Preußen 1817 durch König
Friedrich Wilhelm III; weitere Etappen sind die Gründung des Deutschen Evan
gelischen Kirchentages 1848 und die Bildung des Deutschen Evangelischen
Kirchenausschusses 1903. 1918 erfolgte die Trennung von Kirche und Staat,
und die ev. Kirchen mussten sich reorganisieren. Die landeskirchlichen Struk
turen blieben weitgehend erhalten. 1922 entstand als erster Zusammenschluss
auf nationalem Niveau der Deutsche Evangelische Kirchenbund, der allerdings
wenig Kompetenzen hatte.
1933 versuchten Teile der evangelischen Kirchen in Zusammenarbeit mit
der nationalsozialistischen Regierung die Deutsche Evangelische Kirche
(DEK) als einheitliche, bischöflich verfasste Kirche zu begründen. Im Be
reich der preußischen Kirchen begann der Staat die verfassungsmäßigen
Strukturen von oben zu okkupieren (Einsetzung von Staatskommissaren).
Gleichzeitig gelang es den Nationalsozialisten durch landesweite Kirchen
wahlen, die Synoden zu majorisieren. Gewalttätige Eingliederungspolitik in
die neue Reichskirche und beginnende Opposition gegen den Arierparagra
phen und das Führerprinzip in der Kirche führten schließlich zur Einberu
fung von „Bekenntnissynoden“, auf denen die Situation geklärt werden sollte.
Vom 29. bis 31.5.1934 fand die Barmer Bekenntnissynode der Deut
schen Evangelischen Kirche statt, auf der die Barmer Theologische Erklä
rung verkündet wurde. Kurz darauf verkündete die „Bekennende Kirche“
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 48. EL 2016 1
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Historische Informationen II - 2.1.3.1
ein kirchliches Notrecht und gab sich neue Leitungsorganc (19.-20.10.1934
auf der Dahlcmcr Synode).
Widersprüchliches Verhalten der Kirchenführer gegenüber dem nationalsozia
listischen Staat und die stärkeren Attacken des Staates gegen „parlamentarische“
Strukturelemente in den unierten Kirchen führten bald zur Spaltung der „Be
kennenden Kirche“ in einen „dahlemitischen Flügel“, der autonome kirchliche
Strukturen und eine eigene Pfarrerausbildung aufbaute, und einen Flügel, der
zur Zusammenarbeit in Kirchenausschüssen (seit 1936) mit der Regierung be
reit war (Man ging bis zur kircheninternen Forderung eines Trcuecides der Pfar
rer auf Hitler 1938). Die lutherischen Kirchen bleiben strukturell weitgehend
„intakt“. Hier kam cs zur politischen Anpassung durch die kirchliche Hierar
chie (Glückwunschtelegramme zum „Anschluß“ Österreichs, zur Münchener
„Beilegung der Sudetenkrise“ und zum Kriegsbeginn), verbunden mit einer
konfessionalistisch und politisch begründeten Distanzierung von den opposi
tionellen Kreisen in den unierten Kirchen (Gründung eines Lutherrates 1936).
Angesichts von Weltkrieg, „Euthanasieprogramm“, Judendeportationen und -
morden und der inneren Repression verschoben sich die Fronten zwar. Es er
hob sich auch von bischöflicher Seite hier und da Protest (Theophil Wurm in
Württemberg). Insgesamt bestand der „Widerstand“ der BK aus recht wenigen,
unbekannten Menschen (Frauen). Der Großteil der „BK“ versagte politisch und
humanitär gegenüber dem Naziregime.
Nach dem Krieg formierten sich Landeskirchen und DEK neu. Zunächst bil
dete sich 1945 der Rat der EKD auf der Kirchenversammlung in Treysa. Im
Oktober erfolgte die Veröffentlichung des Stuttgarter Schuldbekenntnisses, eine
Voraussetzung für die Akzeptanz der EKD in der ausländischen Ökumene. 1948
wurde die EKD in Eisenach als Bund der Evangelischen Kirchen in Deutsch
land gegründet. Die Einheit zwischen den Kirchen auf dem Staatsgebiet der
DDR und der BRD wurde bis 1969 gewahrt.
Dann entschlossen sich die ostdeutschen Kirchen, einen eigenständigen „Bund
der Evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK, kurz genannt: Bund) zu grün
den. Ziel dieser organisatorischen Loslösung war es, gegenüber der Staatsre
gierung der DDR eine eindeutigere Position beziehen zu können. Zugleich war
es offenkundig geworden, daß die Wege der EKD und des „Bundes“ zu unter
schiedlich verliefen, was sich in staatskirchenrcchtlichcn Vereinbarungen und
inncrkirchlichcn strukturellen Veränderungen nicdcrschlug. Beispiele: Militär
seel sorgevertrag von 1957 in der EKD; Ausgliederung des christlichen Religions
unterrichtes in die Verantwortung der Kirchen in der DDR (Christenlehre). Nach
1978 definierten sich Teile der Kirchen in der DDR als „Kirche im Sozialis
mus“, womit zum Ausdruck kam, daß man eine kritisch-solidarische Position
zur Gesellschaft, in der man lebte, zu beziehen versuchte. Nähe zum Staatsap
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 3
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Der vollständige Artikel umfasst 19 Seiten
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