II - 2.1.3

Verbreitung und Organisation in Deutschland

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Historische Informationen II - 2.1.3.1 II - 2.1.3 Verbreitung und Organisation in Deutschland II - 2.1.3.1 Historische Informationen Von Sabine Plonz Seit der Reformation im 16. Jahrhundert haben sich in Deutschland in Abhän­ gigkeit von den fürstlichen Territorien Landeskirchen mit eigenen Traditionen und teilweise kontroversen Lehrauffassungen gebildet (Der Augsburger Religi­ onsfriede von 1555 schrieb vor, dass die Konfession der Bürger und Bürgerinnen der des Landesherren zu folgen habe). Erst seit dem 19. Jahrhundert gibt es kontinuierliche Versuche eines engeren Zusammenschlusses. Ein erster Schritt dazu war die Bildung der Union der Kirchen in Preußen 1817 durch König Friedrich Wilhelm III; weitere Etappen sind die Gründung des Deutschen Evan­ gelischen Kirchentages 1848 und die Bildung des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses 1903. 1918 erfolgte die Trennung von Kirche und Staat, und die ev. Kirchen mussten sich reorganisieren. Die landeskirchlichen Struk­ turen blieben weitgehend erhalten. 1922 entstand als erster Zusammenschluss auf nationalem Niveau der Deutsche Evangelische Kirchenbund, der allerdings wenig Kompetenzen hatte. 1933 versuchten Teile der evangelischen Kirchen in Zusammenarbeit mit der nationalsozialistischen Regierung die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) als einheitliche, bischöflich verfasste Kirche zu begründen. Im Be­ reich der preußischen Kirchen begann der Staat die verfassungsmäßigen Strukturen von oben zu okkupieren (Einsetzung von Staatskommissaren). Gleichzeitig gelang es den Nationalsozialisten durch landesweite Kirchen­ wahlen, die Synoden zu majorisieren. Gewalttätige Eingliederungspolitik in die neue Reichskirche und beginnende Opposition gegen den Arierparagra­ phen und das Führerprinzip in der Kirche führten schließlich zur Einberu­ fung von „Bekenntnissynoden“, auf denen die Situation geklärt werden sollte. Vom 29. bis 31.5.1934 fand die Barmer Bekenntnissynode der Deut­ schen Evangelischen Kirche statt, auf der die Barmer Theologische Erklä­ rung verkündet wurde. Kurz darauf verkündete die „Bekennende Kirche“ Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 48. EL 2016 1 --- Seite 1 Ende --- Historische Informationen II - 2.1.3.1 ein kirchliches Notrecht und gab sich neue Leitungsorganc (19.-20.10.1934 auf der Dahlcmcr Synode). Widersprüchliches Verhalten der Kirchenführer gegenüber dem nationalsozia­ listischen Staat und die stärkeren Attacken des Staates gegen „parlamentarische“ Strukturelemente in den unierten Kirchen führten bald zur Spaltung der „Be­ kennenden Kirche“ in einen „dahlemitischen Flügel“, der autonome kirchliche Strukturen und eine eigene Pfarrerausbildung aufbaute, und einen Flügel, der zur Zusammenarbeit in Kirchenausschüssen (seit 1936) mit der Regierung be­ reit war (Man ging bis zur kircheninternen Forderung eines Trcuecides der Pfar­ rer auf Hitler 1938). Die lutherischen Kirchen bleiben strukturell weitgehend „intakt“. Hier kam cs zur politischen Anpassung durch die kirchliche Hierar­ chie (Glückwunschtelegramme zum „Anschluß“ Österreichs, zur Münchener „Beilegung der Sudetenkrise“ und zum Kriegsbeginn), verbunden mit einer konfessionalistisch und politisch begründeten Distanzierung von den opposi­ tionellen Kreisen in den unierten Kirchen (Gründung eines Lutherrates 1936). Angesichts von Weltkrieg, „Euthanasieprogramm“, Judendeportationen und - morden und der inneren Repression verschoben sich die Fronten zwar. Es er­ hob sich auch von bischöflicher Seite hier und da Protest (Theophil Wurm in Württemberg). Insgesamt bestand der „Widerstand“ der BK aus recht wenigen, unbekannten Menschen (Frauen). Der Großteil der „BK“ versagte politisch und humanitär gegenüber dem Naziregime. Nach dem Krieg formierten sich Landeskirchen und DEK neu. Zunächst bil­ dete sich 1945 der Rat der EKD auf der Kirchenversammlung in Treysa. Im Oktober erfolgte die Veröffentlichung des Stuttgarter Schuldbekenntnisses, eine Voraussetzung für die Akzeptanz der EKD in der ausländischen Ökumene. 1948 wurde die EKD in Eisenach als Bund der Evangelischen Kirchen in Deutsch­ land gegründet. Die Einheit zwischen den Kirchen auf dem Staatsgebiet der DDR und der BRD wurde bis 1969 gewahrt. Dann entschlossen sich die ostdeutschen Kirchen, einen eigenständigen „Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK, kurz genannt: Bund) zu grün­ den. Ziel dieser organisatorischen Loslösung war es, gegenüber der Staatsre­ gierung der DDR eine eindeutigere Position beziehen zu können. Zugleich war es offenkundig geworden, daß die Wege der EKD und des „Bundes“ zu unter­ schiedlich verliefen, was sich in staatskirchenrcchtlichcn Vereinbarungen und inncrkirchlichcn strukturellen Veränderungen nicdcrschlug. Beispiele: Militär­ seel sorgevertrag von 1957 in der EKD; Ausgliederung des christlichen Religions­ unterrichtes in die Verantwortung der Kirchen in der DDR (Christenlehre). Nach 1978 definierten sich Teile der Kirchen in der DDR als „Kirche im Sozialis­ mus“, womit zum Ausdruck kam, daß man eine kritisch-solidarische Position zur Gesellschaft, in der man lebte, zu beziehen versuchte. Nähe zum Staatsap­ Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 3
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