II - 1.3

Alt-katholische Kirche

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Alt-katholische Kirche II -1.3 II - 1.3 Alt-katholische Kirche Von Michael Klöcker Diese Kirche ist Gestalt gewordener Protest gegen die auf dem 1. Vatikani­ schen Konzil von 1869/70 beschlossenen Papstdogmen („Unfehlbarkeits­ dogma“, „Dogma von der Universaljurisdiktion“). Im Anschluß an ein Treffen bei dem Münchener Kirchenhistoriker J.I. Döllinger (Mai 1871: „Münchener Pfingsterklärung“) und drei Alt-Katholiken-Kongressen (dritter Kongreß 1873: Annnahme der von Prof. Fr. v. Schulte ausgearbeiteten „Synodal- und Gemein­ deordnung“ wurde 1873 der Breslauer Theologieprofessor Joseph Hubert Reinckens zum ersten alt-katholischen Bischof Deutschlands gewählt und ge­ weiht (in Rotterdam durch Bischof Heykamp von Deventer, Bischof der 1723 entstandenen, von Rom unabhängigen Kirche von Utrecht). Nahezu zeitgleich entstanden alt-katholische Bistümer in der Schweiz und Österreich. Dem inter­ nationalen Zusammenschluß der alt-katholischen Bischöfe der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz unter Ehrenvorsitz des Erzbischofs von Utrecht (September 1889: Utrechter Union) traten später die anderen alt-katholischen Bischöfe bei. Größte alt-katholische Kirche ist die polnische Nationalkirche in Nordamerika, entstanden aus der Abwehr gegen Maßnahmen der päpstlichen Kurie und aus nationalen Interessen. Am Geist der alten Kirche der ersten Jahrhunderte orientierten sich Reformen wie der Gebrauch der Muttersprache statt der lateinischen Gottesdicnstsprachc/ die Aufhebung der Stolgebührcn, der Ablässe und des Pflichtzölibates für Geist­ liche (1878)/die Anerkennung auch konfessionell gemischter Ehen. Geschie­ dene und Wiederverheiratete (Wiederverheiratung möglich nach Seelsorge­ gespräch mit dem Pfarrer und Erlaubnis durch den Bischof) werden weder dis­ kriminiert noch von den Sakramenten ausgeschlossen. Die Synodalverfassung der Kirche (Ebenen: Gemeindeversammlung, die Kir­ chenvorstand und Pfarrer wählt/Landessynode oder Gcmeindeverbändc/Bi- stumssynode, die Bischof und „Synodalvertretung“ wählt) geht von den Prin­ zipien aus: Was alle angeht, soll von allen entschieden werden. Wer anderen vorstcht, soll gewählt werden. Im Mai 1989 beschloß die 49. deutsche Bischofs­ synode die grundsätzliche Zulassung der Frauen zum dreifachen Amt (Diako­ nen-, Priester-, Bischofsamt); Pfingsten 1996 wurden die ersten beiden Frauen in Konstanz zu Priesterinnen geweiht. Früh setzten Unionsvcrhandlungen mit „getrennten christlichen Glaubensge­ meinschaften“ ein; 1931 einigten sich in Bonn Vertreter der alt-katholischen und anglikanischen Kirche auf die volle Kirchengemeinschaft. Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1 --- Seite 1 Ende --- II -1.3 Alt-katholische Kirche Das deutsche Bistum umfaßt die ganze Bundesrepublik. Bischofssitz ist Bonn; an der dortigen Universität wird der Theologennachwuchs ausgebildet. Sehr unterschiedlich geprägt und zusammengesetzt sind die in der Regel räumlich weit verstreuten Gemeinden dieser zahlenmäßig relativ gering gebliebenen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Kirche. Schätzungen über die gegenwärtige Zahl der Kirchenmitglieder in den 43 selbständigen Kirchen­ gemeinden und 156 Nebengemeinden schwanken zwischen 20.000-25.000. Literatur Kirchgeßner, Gerhard: Fakten und Impulse. Leitfaden für alte und neue Alt-Katholiken, Bonn 1992 Küry, Urs: DieAltkatholische Kirche. Ihre Geschichte - ihre Lehre - ihr Anliegen, 3. Aull. Frankfurt/M. 1982 Schulte, Joh. Fr. von: Der Altkatholizismus, Giessen 1887 (Nachdruck Aalen 1965) Zeitschrift: Christen heute. Mtl. erscheinende Alt-Katholische Kirchenzeilung, Bonn, 1997 im 40. Jg. Adressen Bischöfliches Ordinariat des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland Gregor-Mendel-Str. 28 53115 Bonn Tel. 0228/232285 Fax 0228/238314 Liturgischer Kalender und Adressenverzeichnis 1997, Bonn 1997 2 Westarp Science - Fachverlage
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