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Vereins- und Verbandswesen: ein †berblick

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Vereins- und Verbandswesen: ein Überblick II - 1.2.9 II - 1.2.9 Vereins- und Verbandswesen: ein Überblick Von Michael Klöcker Die gegenwärtig rund 120 bundesweit aktiven römisch-katholischen Verbände, Aktionen und Initiativen umfassen nominell insgesamt etwa 5 Millionen Mit­ glieder. Seit dem vorigen Jahrhundert ist im katholischen Deutschland ein schließlich „dichtes Netz“ von Vereinen bzw. Verbänden entfaltet worden: ein funktional differenziertes Organisationsgeflecht mit spirituellen, caritativen, politischen, beruflichen, alters- und geschlechtsspezifischen, erzieherischen, kommunika­ tiven Zielsetzungen. Das eigenverantwortliche Engagement der Laien konnte hier, gestützt auf das liberale Vereinsrecht, in einem bisher ungekannten Aus­ maß innerkirchlich wachsen - gebunden an die dogmatisch vorgegebene Kirch­ lichkeit und Frömmigkeit, mehr oder weniger geleitet durch Vertreter der kirch­ lichen Hierarchie. Einerseits zementierten die Vereinigungen zwar eine binnen- orientierte Sonderkultur, andererseits praktizierten sie teilweise schon im Kai­ serreich ökumenische Zusammenarbeit; so förderte z. B. der „Volksverein für das katholischen Deutschland“ (1890-1933) die Christlichen Gewerkschaften. Die von Adolph Kolping (seit 1847) geprägten Katholischen Gescllenvereinc setzten Maßstäbe eines relativ eigenständigen Vereinsengagements. Das „Kol­ pingwerk Deutschland“ umfaßt heute aus allen Erwerbsberufen über 275.000 Mitglieder in 2821 Kolpingfamilien; seit 1966 werden auch Frauen als offiziel­ le Mitglieder aufgenommen (1997: 31%). Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden katholische Arbeitervereine, die sich nach Zwischenctappen (1860er Jahre: Gründung interkonfessioneller „christlich-sozialer Arbeitervereine“, 1880er Jahre: Ncugründung bewußt ka­ tholischer Arbeitervereine) 1911 zu einem Kartcllverband zusammenschlos­ sen. 1927 wurde ein „Reichsverband der katholischen Arbeiter- und Arbeitcr- innenvereine“ gegründet; in der NS-Ära wurden z.T. Vereine aufgelöst, zahlrei­ che Mitglieder verhaftet, einige hingcrichtct. Nach dem Zweiten Weltkrieg mündete die Neuformierung 1971 in die Gründung des „Bundesverbandes der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands“ (= KAB), der zur Zeit rund 300.000 Mitglieder umfaßt (ca. 3.300 örtliche Vereine, etwa 200 Bezirks- , Kreis- und Landesverbände, 26 Diözesan- sowie drei große Regionalverbände). In fortgeschricbener Programmatik der Weimarer Zeit sind religiöse Bildung, Besserung der Lage der Arbeiterschaft durch Eigentum und Mitbestimmung sowie Familienpolitik Eckpfeiler der Vereinsarbeit geblieben. Dem Bundesver­ band angeschlossen sind (seit 1975) der 1948 gegründete deutsche Zeig der Christlichen Arbeiterjugend (= CAJ) und ein Zweig der in den 1960er Jahren Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1 --- Seite 1 Ende --- II -1.2.9 Vereins- und Verbandswesen: ein Überblick gegründeten Christlichen Arbeiterbewegung Italiens (= ACLI) für italienische Arbeitsmigranten. In dem 1947 gegründeten Bund der Deutschen Katholischen Jugend (= BDKJ; oberstes beschlußfassendes Gremium: BDKJ-Hauptversammlung) sind heute als Zusammenschluß von 16 Kinder- bzw. Jugendverbänden und deren regio­ naler Zusammenschlüsse etwa 500.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwi­ schen 8 und 28 Jahren organisiert. Wenn der 1928 gegründete Zentralverband der Frauen- und Mütterverbände vierzig Jahre später in „Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands“ (= kfd) umbenannt wurde, so signalisierte das ein verändertes Verständnis der Frauen. Der neue Name signalisierte Offenheit für alle Frauen (verheiratet oder allein­ stehend, Familienfrau oder Erwerbstätige); eine neue Satzung schrieb erstmals demokratische Strukturen für den Verband vor. Die kfd ist heute mit rd. 750.000 Mitgliedern in ca. 6.000 pfarrlichen Gruppen der größte Frauenverband und der größte katholische Verband Deutschlands. Der in der NS-Ära zerschlagene Verbandskatholizismus ist nach 1945 großen­ teils wieder erstarkt; die Bischöfe haben nunmehr allerdings kraftvoller als vor 1933 ihre Leitungsfunktionen vertreten, auf die Laienaktivität im Rahmen von Bistum und Pfarrei hingewirkt (gemäß dem Musterder v.a. auf die Naturständc ausgerichteten „Katholischen Aktion“). Seit Beginn der 1960er Jahren sind ver­ breitete Krisensymptome (Stagnation, Rückgänge) nicht zu übersehen. Eine Reihe von Trends bereitet Sorgen: u.a. die allgemeine „Vcrcinsmüdigkeit“; die Überalterung der meisten Verbände; eine ausgeprägte Mittelschicht-Rekrutie­ rung, welche die mangelnde Präsenz der Kirche in der Arbeiterschaft verstärkt. In ihrem „Wort“ zur Stellung der Verbände in der Kirche vom 7. 3. 1990 haben die Bischöfe einen „Mangel an geistiger und geistlicher Substanz, einen Man­ gel an geistiger Grundlagen- und Grundsatzarbeit“ (S. 5) beklagt. Seit Ende der 1940er Jahre wurden Diözesankomitecs gegründet. Im Anschluß an das Vatikanum II hat sich daraus eine viclgliedrige Struktur von Pfarrgc- mcindc-, Dekanats- und Diözesanräten gebildet. Somit ist neben dem Engage­ ment in den traditionellen Verbänden (teils anstelle dessen) eine neue Säule beratender Mitbestimmung in der Kirche entstanden. Im „Wort“ der Bischöfe zur Stellung der Verbände werden die kirchen rechtli­ chen Grundlagen angegeben: Das kirchliche Gesetzbuch von 1983 unterschei­ det zwischen dem freien Zusammenschluß von Gläubigen (c. 215) und dem kanonischen Verein (cc. 298-329) in der Form privater nichtrechtsfähiger Ver­ eine und öffentlicher rechtsfähiger Vereine. „Alle kirchlichen Vereinigungen“, so betonen die Bischöfe, „unterstehen der Aufsicht der kirchlichen Autorität“ (S.9). 2 Westarp Science - Fachverlage
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