Vereins- und Verbandswesen: ein Überblick II - 1.2.9
II - 1.2.9 Vereins- und Verbandswesen: ein Überblick
Von Michael Klöcker
Die gegenwärtig rund 120 bundesweit aktiven römisch-katholischen Verbände,
Aktionen und Initiativen umfassen nominell insgesamt etwa 5 Millionen Mit
glieder.
Seit dem vorigen Jahrhundert ist im katholischen Deutschland ein schließlich
„dichtes Netz“ von Vereinen bzw. Verbänden entfaltet worden: ein funktional
differenziertes Organisationsgeflecht mit spirituellen, caritativen, politischen,
beruflichen, alters- und geschlechtsspezifischen, erzieherischen, kommunika
tiven Zielsetzungen. Das eigenverantwortliche Engagement der Laien konnte
hier, gestützt auf das liberale Vereinsrecht, in einem bisher ungekannten Aus
maß innerkirchlich wachsen - gebunden an die dogmatisch vorgegebene Kirch
lichkeit und Frömmigkeit, mehr oder weniger geleitet durch Vertreter der kirch
lichen Hierarchie. Einerseits zementierten die Vereinigungen zwar eine binnen-
orientierte Sonderkultur, andererseits praktizierten sie teilweise schon im Kai
serreich ökumenische Zusammenarbeit; so förderte z. B. der „Volksverein für
das katholischen Deutschland“ (1890-1933) die Christlichen Gewerkschaften.
Die von Adolph Kolping (seit 1847) geprägten Katholischen Gescllenvereinc
setzten Maßstäbe eines relativ eigenständigen Vereinsengagements. Das „Kol
pingwerk Deutschland“ umfaßt heute aus allen Erwerbsberufen über 275.000
Mitglieder in 2821 Kolpingfamilien; seit 1966 werden auch Frauen als offiziel
le Mitglieder aufgenommen (1997: 31%).
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden katholische Arbeitervereine, die
sich nach Zwischenctappen (1860er Jahre: Gründung interkonfessioneller
„christlich-sozialer Arbeitervereine“, 1880er Jahre: Ncugründung bewußt ka
tholischer Arbeitervereine) 1911 zu einem Kartcllverband zusammenschlos
sen. 1927 wurde ein „Reichsverband der katholischen Arbeiter- und Arbeitcr-
innenvereine“ gegründet; in der NS-Ära wurden z.T. Vereine aufgelöst, zahlrei
che Mitglieder verhaftet, einige hingcrichtct. Nach dem Zweiten Weltkrieg
mündete die Neuformierung 1971 in die Gründung des „Bundesverbandes der
Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands“ (= KAB), der zur Zeit
rund 300.000 Mitglieder umfaßt (ca. 3.300 örtliche Vereine, etwa 200 Bezirks-
, Kreis- und Landesverbände, 26 Diözesan- sowie drei große Regionalverbände).
In fortgeschricbener Programmatik der Weimarer Zeit sind religiöse Bildung,
Besserung der Lage der Arbeiterschaft durch Eigentum und Mitbestimmung
sowie Familienpolitik Eckpfeiler der Vereinsarbeit geblieben. Dem Bundesver
band angeschlossen sind (seit 1975) der 1948 gegründete deutsche Zeig der
Christlichen Arbeiterjugend (= CAJ) und ein Zweig der in den 1960er Jahren
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
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gegründeten Christlichen Arbeiterbewegung Italiens (= ACLI) für italienische
Arbeitsmigranten.
In dem 1947 gegründeten Bund der Deutschen Katholischen Jugend (= BDKJ;
oberstes beschlußfassendes Gremium: BDKJ-Hauptversammlung) sind heute
als Zusammenschluß von 16 Kinder- bzw. Jugendverbänden und deren regio
naler Zusammenschlüsse etwa 500.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwi
schen 8 und 28 Jahren organisiert.
Wenn der 1928 gegründete Zentralverband der Frauen- und Mütterverbände
vierzig Jahre später in „Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands“ (= kfd)
umbenannt wurde, so signalisierte das ein verändertes Verständnis der Frauen.
Der neue Name signalisierte Offenheit für alle Frauen (verheiratet oder allein
stehend, Familienfrau oder Erwerbstätige); eine neue Satzung schrieb erstmals
demokratische Strukturen für den Verband vor. Die kfd ist heute mit rd. 750.000
Mitgliedern in ca. 6.000 pfarrlichen Gruppen der größte Frauenverband und
der größte katholische Verband Deutschlands.
Der in der NS-Ära zerschlagene Verbandskatholizismus ist nach 1945 großen
teils wieder erstarkt; die Bischöfe haben nunmehr allerdings kraftvoller als vor
1933 ihre Leitungsfunktionen vertreten, auf die Laienaktivität im Rahmen von
Bistum und Pfarrei hingewirkt (gemäß dem Musterder v.a. auf die Naturständc
ausgerichteten „Katholischen Aktion“). Seit Beginn der 1960er Jahren sind ver
breitete Krisensymptome (Stagnation, Rückgänge) nicht zu übersehen. Eine
Reihe von Trends bereitet Sorgen: u.a. die allgemeine „Vcrcinsmüdigkeit“; die
Überalterung der meisten Verbände; eine ausgeprägte Mittelschicht-Rekrutie
rung, welche die mangelnde Präsenz der Kirche in der Arbeiterschaft verstärkt.
In ihrem „Wort“ zur Stellung der Verbände in der Kirche vom 7. 3. 1990 haben
die Bischöfe einen „Mangel an geistiger und geistlicher Substanz, einen Man
gel an geistiger Grundlagen- und Grundsatzarbeit“ (S. 5) beklagt.
Seit Ende der 1940er Jahre wurden Diözesankomitecs gegründet. Im Anschluß
an das Vatikanum II hat sich daraus eine viclgliedrige Struktur von Pfarrgc-
mcindc-, Dekanats- und Diözesanräten gebildet. Somit ist neben dem Engage
ment in den traditionellen Verbänden (teils anstelle dessen) eine neue Säule
beratender Mitbestimmung in der Kirche entstanden.
Im „Wort“ der Bischöfe zur Stellung der Verbände werden die kirchen rechtli
chen Grundlagen angegeben: Das kirchliche Gesetzbuch von 1983 unterschei
det zwischen dem freien Zusammenschluß von Gläubigen (c. 215) und dem
kanonischen Verein (cc. 298-329) in der Form privater nichtrechtsfähiger Ver
eine und öffentlicher rechtsfähiger Vereine. „Alle kirchlichen Vereinigungen“,
so betonen die Bischöfe, „unterstehen der Aufsicht der kirchlichen Autorität“
(S.9).
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Der vollständige Artikel umfasst 5 Seiten
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