Soziallehre und Caritas II - 1.2.6
II - 1.2.6 Soziallehre und Caritas
Von Michael Klöcker
Als soziales Handlungsgebot wird im Christentum generell das Doppelgebot
der Liebe hervorgehoben: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganÂ
zem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das erste
und wichtigste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen NächÂ
sten lieben wie dich selbst“ (Mt 22, 37 ff.; vgl. 3 Mose 19, 18).
Das erste päpstliche Rundschreiben zur „sozialen Frage“ von 1891 („Rerum
novarum“) hat noch heute Bedeutung als ein Grundstein ter Katholischen SozialÂ
lehre’. Darin werden u.a. Recht und Pflicht der Slaatsintervention betont, PriÂ
vateigentum in Bindung an das Gemeinwohl verteidigt, die Koalitonsfreiheit
der Arbeiter als Menschenrecht proklamiert. Diese Lehre - verbreitet vor allem
durch Rundschreiben, Briefe undAnsprachcn des Papstes, neuerlich auch durch
Erklärungen der Bischofssynoden - wird naturrechtlich als der Vernunft zuÂ
gänglicher Ausdruck der ĂĽberzeitlich geltenden Schöpfungsordnung Gottes beÂ
grĂĽndet; sie wird vom obersten kirchlichen Lehramt verwaltet und letztÂ
entscheidend interpretiert. Die Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen KonÂ
zils „über die Kirche in der Welt von heute“ (1965) hat mit ihrer neuen VerhältnisÂ
bestimmung von Kirche und Welt (Gleichstellung mit wechselseitiger AbhänÂ
gigkeit) und ihrem Ja zu rein innerweltlich betriebenen Wissenschaften eine
Wende markiert. Hierauf berufen sich jene katholischen Sozialethiker, die das
traditionelle katholische Lehrgebäude als unwandelbare Sozialtheorie einer
katholischen Sonderwelt kritisieren. In neuen EntwĂĽrfen wird die christliche
Gescllschaftsethik als ethische Reflexion politischer Glaubcnspraxis begriffen
und in einer „Ethik sozialer Bewegungen“ konkretisiert.
Die traditionelle Katholische Soziallehre hat eine gerechte Ordnung des menschÂ
lichen Zusammenlebens als Voraussetzung fĂĽr richtiges konkretes Handeln konÂ
zipiert, in der Grund- und Einzclfragcn beantwortet werden. Sowohl „ZuständeÂ
reform“ als auch „Sittenverbesscrung“ werden gefordert; als Leitbegriffe sind
„Personalität“, „Solidarität“ und „Subsidiarität“ (Motto: so viel gesellschaftliÂ
ches Engagement wie möglich, so wenig staatliches Eingreifen wie nötig) herÂ
ausgestellt worden. In dem von Oswald von Nell-Brcuning S.J. konzipierten
Rundschreiben „Quadragesimo anno“ von 1931 wurde eine neue, klasscnfreie
Gesellschaft propagiert - in der deutschen Ăśbersetzung „berufsständische OrdÂ
nung“ genannt, was teils als Empfehlung des österreichischen Ständestaates
bzw. des italienischen korporativen Faschismus verstanden wurde.
Die Katholische Soziallehre bejaht zwar das kapitalistische Wirtschaftssystem
- aber nicht solche Varianten dieses Systems, in denen die willkĂĽrliche Unter-
nchmerfreiheit mit dem christlichen Sozialethos unvereinbar ist. Papst Johan-
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
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ncs Paul II. hat so 1981 in seinem Rundschreiben ĂĽber die menschliche Arbeit
den Vorrang der Rechte und Interessen der Arbeitenden gegenĂĽberden KapitalÂ
interessen betont. In seinem Rundschreiben „Über die wahre Entwicklung des
Menschen und seiner Gesellschaft“ von 1987 hat er die Überentwicklung einer
sozialen Schicht „Besitzender“ in einer verschwenderischen Konsumgesellschaft
des „krassen Materialismus“ mit dem Kult des „Habens“ angeprangert.
In Abwendung von älteren normativen Ansätzen und autoritärer Autorität
herrscht heute unter den christlichen Ethikern eine weitgehende ökumenische
Einigkeit im Ausgehen von der gegenwärtigen Wirklichkeit, im Ja zu interdisÂ
ziplinärer Zusammenarbeit wie auch in der Einsicht, daĂź die virulenten WeltÂ
probleme konkrete Veränderungsbemühungen aus christlichem Geist heraus
erfordern.
Ein eindrucksvolles Beispiel ökumenischer SozialverkĂĽndigung ist das im FeÂ
bruar 1997 von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der EvangeliÂ
schen Kirche in Deutschland gemeinsam vorgelegte Wort „Für eine Zukunft in
Solidarität und Gerechtigkeit“: das Abschlußdokument eines breit angelegten
Konsultationsprozesses, der fortgefĂĽhrt werden soll. Vorweg werden in der „HinÂ
fĂĽhrung“ dieses Wortes Solidarität und Gerechtigkeit als „entscheidende MaĂźÂ
stäbe einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialpolitik“
betont - „notwendiger denn je“ angesichts der „tiefen Risse“, die „durch unser
Land (gehen): vor allem der von der Massenarbeitslosigkeit hervorgerufene
RiĂź, aber auch der wachsende RiĂź zwischen Wohlstand und Armut oder der
noch längst nicht geschlossene Riß zwischen Ost und West“ (S. 7). Zu den
thesenartig vorgetragenen Forderungen zählen der Ruf nach einer „strukturelÂ
len und moralischen Erneuerung“ der sozialen Marktwirtschaft bzw. nach eiÂ
ner Reformierung der sozialen Sicherung ohne Systemwechsel. Die Funktion
der Kirchen wird hier klar vom „Streben nach politischer Macht, um ein beÂ
stimmtes politisches Programm zu verwirklichen“, abgehoben: „Ihren Auftrag
und ihre Kompetenz sehen [die Kirchen] auf dem Gebiet der Wirtschafts- und
Sozialpolitik vor allem darin, fĂĽr eine Wertorientierung einzutreten, die dem
Wohlergehen aller dient“ (S. 8).
In einem breiten Organisationsspektrum ist das Sozialengagement der römisch-
katholischen Kirche fĂĽr Arme, HilfsbedĂĽrftige, Kranke entfaltet; im Begriff der
„ Caritas “ wird es oft zusammengefaĂźt. Die Modernisierung dieser Caritas wurÂ
de in Deutschland im 19. Jahrhundert durch „Karitaskreisc“, Vereine bzw. VerÂ
bände, neue Ordensgemcinschaften, schließlich durch den 1897 von Lorenz
Werthmann gegründeten Deutschen Caritasverband(„Anerkennungsbeschluß“
der Bischöfe: 23. 8.1916) vorangetricben.
Der Deutsche Caritsverband (= DCV) ist zu einem Hauptpfeiler des modernen
Systems „freier Wohlfahrtspflege“ geworden - zu einem „MammutunterÂ
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Der vollständige Artikel umfasst 4 Seiten
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