II - 1.2.6

Soziallehre und Caritas

📖 Leseprobe – 2 von 4 Seiten
Soziallehre und Caritas II - 1.2.6 II - 1.2.6 Soziallehre und Caritas Von Michael Klöcker Als soziales Handlungsgebot wird im Christentum generell das Doppelgebot der Liebe hervorgehoben: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit gan­ zem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das erste und wichtigste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Näch­ sten lieben wie dich selbst“ (Mt 22, 37 ff.; vgl. 3 Mose 19, 18). Das erste päpstliche Rundschreiben zur „sozialen Frage“ von 1891 („Rerum novarum“) hat noch heute Bedeutung als ein Grundstein ter Katholischen Sozial­ lehre’. Darin werden u.a. Recht und Pflicht der Slaatsintervention betont, Pri­ vateigentum in Bindung an das Gemeinwohl verteidigt, die Koalitonsfreiheit der Arbeiter als Menschenrecht proklamiert. Diese Lehre - verbreitet vor allem durch Rundschreiben, Briefe undAnsprachcn des Papstes, neuerlich auch durch Erklärungen der Bischofssynoden - wird naturrechtlich als der Vernunft zu­ gänglicher Ausdruck der überzeitlich geltenden Schöpfungsordnung Gottes be­ gründet; sie wird vom obersten kirchlichen Lehramt verwaltet und letzt­ entscheidend interpretiert. Die Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Kon­ zils „über die Kirche in der Welt von heute“ (1965) hat mit ihrer neuen Verhältnis­ bestimmung von Kirche und Welt (Gleichstellung mit wechselseitiger Abhän­ gigkeit) und ihrem Ja zu rein innerweltlich betriebenen Wissenschaften eine Wende markiert. Hierauf berufen sich jene katholischen Sozialethiker, die das traditionelle katholische Lehrgebäude als unwandelbare Sozialtheorie einer katholischen Sonderwelt kritisieren. In neuen Entwürfen wird die christliche Gescllschaftsethik als ethische Reflexion politischer Glaubcnspraxis begriffen und in einer „Ethik sozialer Bewegungen“ konkretisiert. Die traditionelle Katholische Soziallehre hat eine gerechte Ordnung des mensch­ lichen Zusammenlebens als Voraussetzung für richtiges konkretes Handeln kon­ zipiert, in der Grund- und Einzclfragcn beantwortet werden. Sowohl „Zustände­ reform“ als auch „Sittenverbesscrung“ werden gefordert; als Leitbegriffe sind „Personalität“, „Solidarität“ und „Subsidiarität“ (Motto: so viel gesellschaftli­ ches Engagement wie möglich, so wenig staatliches Eingreifen wie nötig) her­ ausgestellt worden. In dem von Oswald von Nell-Brcuning S.J. konzipierten Rundschreiben „Quadragesimo anno“ von 1931 wurde eine neue, klasscnfreie Gesellschaft propagiert - in der deutschen Übersetzung „berufsständische Ord­ nung“ genannt, was teils als Empfehlung des österreichischen Ständestaates bzw. des italienischen korporativen Faschismus verstanden wurde. Die Katholische Soziallehre bejaht zwar das kapitalistische Wirtschaftssystem - aber nicht solche Varianten dieses Systems, in denen die willkürliche Unter- nchmerfreiheit mit dem christlichen Sozialethos unvereinbar ist. Papst Johan- Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1 --- Seite 1 Ende --- II -1.2.6 Soziallehre und Caritas ncs Paul II. hat so 1981 in seinem Rundschreiben über die menschliche Arbeit den Vorrang der Rechte und Interessen der Arbeitenden gegenüberden Kapital­ interessen betont. In seinem Rundschreiben „Über die wahre Entwicklung des Menschen und seiner Gesellschaft“ von 1987 hat er die Überentwicklung einer sozialen Schicht „Besitzender“ in einer verschwenderischen Konsumgesellschaft des „krassen Materialismus“ mit dem Kult des „Habens“ angeprangert. In Abwendung von älteren normativen Ansätzen und autoritärer Autorität herrscht heute unter den christlichen Ethikern eine weitgehende ökumenische Einigkeit im Ausgehen von der gegenwärtigen Wirklichkeit, im Ja zu interdis­ ziplinärer Zusammenarbeit wie auch in der Einsicht, daß die virulenten Welt­ probleme konkrete Veränderungsbemühungen aus christlichem Geist heraus erfordern. Ein eindrucksvolles Beispiel ökumenischer Sozialverkündigung ist das im Fe­ bruar 1997 von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangeli­ schen Kirche in Deutschland gemeinsam vorgelegte Wort „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“: das Abschlußdokument eines breit angelegten Konsultationsprozesses, der fortgeführt werden soll. Vorweg werden in der „Hin­ führung“ dieses Wortes Solidarität und Gerechtigkeit als „entscheidende Maß­ stäbe einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialpolitik“ betont - „notwendiger denn je“ angesichts der „tiefen Risse“, die „durch unser Land (gehen): vor allem der von der Massenarbeitslosigkeit hervorgerufene Riß, aber auch der wachsende Riß zwischen Wohlstand und Armut oder der noch längst nicht geschlossene Riß zwischen Ost und West“ (S. 7). Zu den thesenartig vorgetragenen Forderungen zählen der Ruf nach einer „strukturel­ len und moralischen Erneuerung“ der sozialen Marktwirtschaft bzw. nach ei­ ner Reformierung der sozialen Sicherung ohne Systemwechsel. Die Funktion der Kirchen wird hier klar vom „Streben nach politischer Macht, um ein be­ stimmtes politisches Programm zu verwirklichen“, abgehoben: „Ihren Auftrag und ihre Kompetenz sehen [die Kirchen] auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialpolitik vor allem darin, für eine Wertorientierung einzutreten, die dem Wohlergehen aller dient“ (S. 8). In einem breiten Organisationsspektrum ist das Sozialengagement der römisch- katholischen Kirche für Arme, Hilfsbedürftige, Kranke entfaltet; im Begriff der „ Caritas “ wird es oft zusammengefaßt. Die Modernisierung dieser Caritas wur­ de in Deutschland im 19. Jahrhundert durch „Karitaskreisc“, Vereine bzw. Ver­ bände, neue Ordensgemcinschaften, schließlich durch den 1897 von Lorenz Werthmann gegründeten Deutschen Caritasverband(„Anerkennungsbeschluß“ der Bischöfe: 23. 8.1916) vorangetricben. Der Deutsche Caritsverband (= DCV) ist zu einem Hauptpfeiler des modernen Systems „freier Wohlfahrtspflege“ geworden - zu einem „Mammutunter­ 2 Westarp Science - Fachverlage
✂️ Ende der Leseprobe ✂️
Der vollständige Artikel umfasst 4 Seiten