Epochen der deutschen Kirchengeschichte II -1.2.2
II - 1.2.2 Epochen der deutschen Kirchengeschichte
Von Michael Klöcker
Mit namentlich unbekannten Missionaren beginnt die Kirchcngeschichtc im
Gebiet des heutigen Deutschlands. Das erste Zeugnis für christliche Gemein
den findet sich bei Irenäus von Lyon (Bischof und griechisch schreibender Kir
chenlehrer, gest. um 202 in Gallien): Er erwähnt „Gemeinden, die in den ger
manischen Provinzen“ des römischen Imperiums „bestehen“. Überreste von
„Kapellen“ und Kultcinrichtungen erlauben den Schluß, daß dort Totengedenken
im Sinne der Märtyrerverehrung stattgefunden hat. In der ersten Hälfte des 4.
Jahrhunderts trug die begünstigende Reichsgesetzgebung Kaiser Konstantins
dazu bei, daß der Organisationsaufbau, Kirchenbauten und die Mission auf dem
Lande staatlichen Schutz erhielten. Die erste Gliederung der Kirche erfolgte
nach der römischen Provinzcintcilung (Provinz Raetien = Donaugebiet, Pro
vinz Belgica = Mosel- und Maasgebiet, Provinz Untergermanien = Niederrhein,
Provinz Obergermanien = Ober- und Mittelrhcin). Mit dem verstärkten Ein
bruch der Germanen seit der Mitte des 4. Jahrhunderts verminderte sich hier
aber die Missionskraft der Kirche.
Eine entscheidende Wende wurde durch die Bekehrung des Frankenherrschers
Chlodwig (verheiratet mit Chlothilde, einer katholischen Prinzessin aus dem
burgundischen Königshaus) cingclcitct, der sich wohl 498 durch Bischof
Remigius in Reims taufen ließ. Die Expansionscrfolgc der Franken ebneten der
Missionierung in Alemannicn (Hilfe iroschottischer Mönche), Bayern (Hilfe
der irischen Wanderbischöfe Emmeran und Korbinian), Hessen und Thüringen
den Weg. Angelsächsische Mönche halfen, die Kirche in Germanien zu ordnen
- voran, versehen mit einem Schutzbrief des fränkischen Hausmeiers Karl
Martell, der vom Papst schließlich zum Erzbischof ernannte Bonifatius (672/
673-754) als Organisator einer „romverbundenen Landeskirche“ (J. Lortz). Nach
blutigen „Sachscnkriegcn“ (772-804) erreichte Karl der Große die Annahme
des christlichen Glaubens und die Anerkennung der fränkischen Oberherrschaft
durch die unterworfenen Sachsen.
Im christlichen Abendland entwickelte sich im Mittelalter ein In- und Neben
einander zwischen Kirche und Staat, an der Spitze der Papst bzw. der Kaiser:
miteinander verbunden, bald auch in Rivalität konkurrierend. Das Bündnis
zwischen Papsttum und fränkischem Königtum führte zum „Heiligen Römi
schen Reich“, das im Spätmittelaltcr auf die deutsche Nation reduziert wurde,
schließlich 1806 ganz unterging. 1530 wurde Karl V. als letzter Kaiser vom
Papst gekrönt.
Die von Martin Luther ausgehende (95 Thesen v. 31. 10. 1517) rasche Ausbrei
tung der Reformation in Deutschland mündete 1555 in der Besiegelung der
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1
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religiösen Spaltung Deutschlands durch den Augsburger Rcligionsfrieden (recht
liche Anerkennung der lutherischen Stände; freie Konfessionswahl nur für die
weltlichen Reichsstände und die reichsunmittelbaren Ritter, die über die Reli
gion ihrer Untertanen entscheiden). Mit dem Westfälischen Frieden am Ende
des „dreißigjährigen Krieges“ (1648) wurde die Spaltung der Kirche und des
Glaubens in Deutschland vertraglich festgeschrieben; die Bedeutung des Rei
ches wurde nunmehr durch die aufsteigenden Territorien weit überflügelt, die
Gewalt des Kaisers blieb eingeschränkt auf die formelle Lehnshoheit und ein
zelne Regierungs- bzw. Privatrechtc.
In der Epoche der Glaubensspaltung mit ihren politischen und militärischen
Auswirkungen gedieh katholischcrscits zugleich eine Erneuerung, die in den
Beschlüssen des Trienter Konzils (1545-1563) gipfelte. In den dogmatischen
Dekreten wurden zentrale Themen entschieden: die Frage nach den Offen
barungsquellen (entgegen Luther Betonung des autoritativen Charakters auch
der Tradition), Erbsünde, Rechtfertigungsichre, Sicbenzahl der Sakramente und
ihre Einsetzung durch Jesus Christus, Eucharistie (Realpräsenz), Kranken
salbung, Weihe, Opfercharakter der Messe, Rcinigungsort (Fegefeuer), Ehe,
Buße, Heiligen- und Bilderverehrung. Hinzu kamen bedeutsame Reformdekretc
über die Rcsidenzpflicht der Bischöfe und Pfarrer, über die Einrichtung von
Pricstcrseminarcn und über die Verpflichtung der Bischöfe, regelmäßig ihre
Sprengel zu „visitieren“, alle drei Jahre Provinzial- und jährlich Diözesan
synoden abzuhaltcn. An der Umsetzung der „tridentinischen Reform“ in
Deutschland beteiligten sich Jesuiten (vorweg der erste deutsche Jesuit, Petrus
Canisius, wirkungsvoller Katechismus-Autor) und Kapuziner. Nur schleppend
konnte die von Trient ausgehende Reform in Deutschland umgesetzt werden.
Die deutsche Kirchenentwicklung in der Neuesten Geschichte (19./20. Jahr
hundert) ist grundlegend durch die politischen Umwälzungen und Reform
richtungen vor und nach der Wende zum 19. Jahrhundert geprägt worden: durch
die Folgen der Französische Revolution und speziell die „Säkularisation“ (mas
sive Eigentumsverluste der Kirche) von 1803, durch den Übergang vom „kon
fessionellen“ zum „paritätischen“ Staat, durch Restaurationskatholizismus und
katholische Romantik. Kirchliche Verselbständigung anstelle alter Staats
verbundenheit: Dieser Trend wird im katholischen Deutschland des 19. Jahr
hunderts sichtbar im Kampf gegen die restaurative Staatskirchenhoheit, in
„Kulturkämpfen“, in der Sondcrformicrung als sozialer und politischer Katho
lizismus. Einfügung in den Staat bei gleichzeitiger rechtlicher Absicherung ei
ner möglichst weitreichenden Unabhängigkeit, ja Privilegierung der Kirche als
Kulturmacht: dieser vom politischen Katholizismus in Deutschland favorisier
te Weg des Verhältnisses von katholischer Kirche und modernem Staat steht im
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