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Epochen der deutschen Kirchengeschichte

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Epochen der deutschen Kirchengeschichte II -1.2.2 II - 1.2.2 Epochen der deutschen Kirchengeschichte Von Michael Klöcker Mit namentlich unbekannten Missionaren beginnt die Kirchcngeschichtc im Gebiet des heutigen Deutschlands. Das erste Zeugnis für christliche Gemein­ den findet sich bei Irenäus von Lyon (Bischof und griechisch schreibender Kir­ chenlehrer, gest. um 202 in Gallien): Er erwähnt „Gemeinden, die in den ger­ manischen Provinzen“ des römischen Imperiums „bestehen“. Überreste von „Kapellen“ und Kultcinrichtungen erlauben den Schluß, daß dort Totengedenken im Sinne der Märtyrerverehrung stattgefunden hat. In der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts trug die begünstigende Reichsgesetzgebung Kaiser Konstantins dazu bei, daß der Organisationsaufbau, Kirchenbauten und die Mission auf dem Lande staatlichen Schutz erhielten. Die erste Gliederung der Kirche erfolgte nach der römischen Provinzcintcilung (Provinz Raetien = Donaugebiet, Pro­ vinz Belgica = Mosel- und Maasgebiet, Provinz Untergermanien = Niederrhein, Provinz Obergermanien = Ober- und Mittelrhcin). Mit dem verstärkten Ein­ bruch der Germanen seit der Mitte des 4. Jahrhunderts verminderte sich hier aber die Missionskraft der Kirche. Eine entscheidende Wende wurde durch die Bekehrung des Frankenherrschers Chlodwig (verheiratet mit Chlothilde, einer katholischen Prinzessin aus dem burgundischen Königshaus) cingclcitct, der sich wohl 498 durch Bischof Remigius in Reims taufen ließ. Die Expansionscrfolgc der Franken ebneten der Missionierung in Alemannicn (Hilfe iroschottischer Mönche), Bayern (Hilfe der irischen Wanderbischöfe Emmeran und Korbinian), Hessen und Thüringen den Weg. Angelsächsische Mönche halfen, die Kirche in Germanien zu ordnen - voran, versehen mit einem Schutzbrief des fränkischen Hausmeiers Karl Martell, der vom Papst schließlich zum Erzbischof ernannte Bonifatius (672/ 673-754) als Organisator einer „romverbundenen Landeskirche“ (J. Lortz). Nach blutigen „Sachscnkriegcn“ (772-804) erreichte Karl der Große die Annahme des christlichen Glaubens und die Anerkennung der fränkischen Oberherrschaft durch die unterworfenen Sachsen. Im christlichen Abendland entwickelte sich im Mittelalter ein In- und Neben­ einander zwischen Kirche und Staat, an der Spitze der Papst bzw. der Kaiser: miteinander verbunden, bald auch in Rivalität konkurrierend. Das Bündnis zwischen Papsttum und fränkischem Königtum führte zum „Heiligen Römi­ schen Reich“, das im Spätmittelaltcr auf die deutsche Nation reduziert wurde, schließlich 1806 ganz unterging. 1530 wurde Karl V. als letzter Kaiser vom Papst gekrönt. Die von Martin Luther ausgehende (95 Thesen v. 31. 10. 1517) rasche Ausbrei­ tung der Reformation in Deutschland mündete 1555 in der Besiegelung der Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 1997 1 --- Seite 1 Ende --- II -1.2.2 Epochen der deutschen Kirchengeschichte religiösen Spaltung Deutschlands durch den Augsburger Rcligionsfrieden (recht­ liche Anerkennung der lutherischen Stände; freie Konfessionswahl nur für die weltlichen Reichsstände und die reichsunmittelbaren Ritter, die über die Reli­ gion ihrer Untertanen entscheiden). Mit dem Westfälischen Frieden am Ende des „dreißigjährigen Krieges“ (1648) wurde die Spaltung der Kirche und des Glaubens in Deutschland vertraglich festgeschrieben; die Bedeutung des Rei­ ches wurde nunmehr durch die aufsteigenden Territorien weit überflügelt, die Gewalt des Kaisers blieb eingeschränkt auf die formelle Lehnshoheit und ein­ zelne Regierungs- bzw. Privatrechtc. In der Epoche der Glaubensspaltung mit ihren politischen und militärischen Auswirkungen gedieh katholischcrscits zugleich eine Erneuerung, die in den Beschlüssen des Trienter Konzils (1545-1563) gipfelte. In den dogmatischen Dekreten wurden zentrale Themen entschieden: die Frage nach den Offen­ barungsquellen (entgegen Luther Betonung des autoritativen Charakters auch der Tradition), Erbsünde, Rechtfertigungsichre, Sicbenzahl der Sakramente und ihre Einsetzung durch Jesus Christus, Eucharistie (Realpräsenz), Kranken­ salbung, Weihe, Opfercharakter der Messe, Rcinigungsort (Fegefeuer), Ehe, Buße, Heiligen- und Bilderverehrung. Hinzu kamen bedeutsame Reformdekretc über die Rcsidenzpflicht der Bischöfe und Pfarrer, über die Einrichtung von Pricstcrseminarcn und über die Verpflichtung der Bischöfe, regelmäßig ihre Sprengel zu „visitieren“, alle drei Jahre Provinzial- und jährlich Diözesan­ synoden abzuhaltcn. An der Umsetzung der „tridentinischen Reform“ in Deutschland beteiligten sich Jesuiten (vorweg der erste deutsche Jesuit, Petrus Canisius, wirkungsvoller Katechismus-Autor) und Kapuziner. Nur schleppend konnte die von Trient ausgehende Reform in Deutschland umgesetzt werden. Die deutsche Kirchenentwicklung in der Neuesten Geschichte (19./20. Jahr­ hundert) ist grundlegend durch die politischen Umwälzungen und Reform­ richtungen vor und nach der Wende zum 19. Jahrhundert geprägt worden: durch die Folgen der Französische Revolution und speziell die „Säkularisation“ (mas­ sive Eigentumsverluste der Kirche) von 1803, durch den Übergang vom „kon­ fessionellen“ zum „paritätischen“ Staat, durch Restaurationskatholizismus und katholische Romantik. Kirchliche Verselbständigung anstelle alter Staats­ verbundenheit: Dieser Trend wird im katholischen Deutschland des 19. Jahr­ hunderts sichtbar im Kampf gegen die restaurative Staatskirchenhoheit, in „Kulturkämpfen“, in der Sondcrformicrung als sozialer und politischer Katho­ lizismus. Einfügung in den Staat bei gleichzeitiger rechtlicher Absicherung ei­ ner möglichst weitreichenden Unabhängigkeit, ja Privilegierung der Kirche als Kulturmacht: dieser vom politischen Katholizismus in Deutschland favorisier­ te Weg des Verhältnisses von katholischer Kirche und modernem Staat steht im 2 Westarp Science - Fachverlage
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