I - 6.11

Würdigung und Ausblick

📖 Leseprobe – 1 von 1 Seiten
Würdigung und Ausblick I - 6.11 Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 41. EL 2014 1 I - 6.11 Würdigung und Ausblick Von Heinrich de Wall Das staatskirchenrechtliche System der Bundesrepublik hat sich bewährt. Zu großen Spannungen im Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist es bisher, anders als in anderen Staaten, nicht gekommen. Das Grundgesetz bietet allen Individuen und Religionsgemeinschaften Freiheiten zur religiösen Entfaltung, wie sie nie zuvor bestanden haben. Auch den Vergleich mit anderen Rechtsordnungen braucht Deutschland nicht zu scheuen. Was aus dieser Freiheit gemacht wird, das liegt allerdings im weltanschaulich neutralen Staat in der Verantwortung der Grundrechtsträger. Die zunehmende Entkirchlichung ist daher eine Herausforderung an die Kirchen, nicht an die Rechtsordnung. Da das Staatskirchenrecht individuelle Freiheitschancen eröffnet, aber deren Wahr- nehmung nicht voraussetzt oder gebietet, wird es durch die relativ geringe, aber der absoluten Zahl nach immer noch stattliche Mitgliederzahl der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in den neuen Bundesländern ebenso wenig infrage gestellt wie durch sinkende Mitgliederzahlen in den alten. Änderungs- bedarf ist insofern nicht ersichtlich. Das Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht sieht sich heute vor allem zwei Aufgaben gegenüber. Die eine ist die Integration neuer oder im hiesigen Kulturkreis nicht traditionell verankerter Religionsgemeinschaften, na- mentlich des Islam. Auf die Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stel- len, ist bereits hingewiesen worden. Die zweite ist die europäische Integration. --- Seite 1 Ende ---
✂️ Ende der Leseprobe ✂️
Der vollständige Artikel umfasst 1 Seiten