Würdigung und Ausblick I - 6.11
Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen 41. EL 2014 1
I - 6.11 Würdigung und Ausblick
Von Heinrich de Wall
Das staatskirchenrechtliche System der Bundesrepublik hat sich bewährt. Zu
großen Spannungen im Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist
es bisher, anders als in anderen Staaten, nicht gekommen. Das Grundgesetz
bietet allen Individuen und Religionsgemeinschaften Freiheiten zur religiösen
Entfaltung, wie sie nie zuvor bestanden haben. Auch den Vergleich mit anderen
Rechtsordnungen braucht Deutschland nicht zu scheuen. Was aus dieser Freiheit
gemacht wird, das liegt allerdings im weltanschaulich neutralen Staat in der
Verantwortung der Grundrechtsträger. Die zunehmende Entkirchlichung ist
daher eine Herausforderung an die Kirchen, nicht an die Rechtsordnung. Da
das Staatskirchenrecht individuelle Freiheitschancen eröffnet, aber deren Wahr-
nehmung nicht voraussetzt oder gebietet, wird es durch die relativ geringe, aber
der absoluten Zahl nach immer noch stattliche Mitgliederzahl der Kirchen und
anderen Religionsgemeinschaften in den neuen Bundesländern ebenso wenig
infrage gestellt wie durch sinkende Mitgliederzahlen in den alten. Änderungs-
bedarf ist insofern nicht ersichtlich.
Das Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht sieht sich heute vor
allem zwei Aufgaben gegenüber. Die eine ist die Integration neuer oder im
hiesigen Kulturkreis nicht traditionell verankerter Religionsgemeinschaften, na-
mentlich des Islam. Auf die Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stel-
len, ist bereits hingewiesen worden. Die zweite ist die europäische Integration.
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