II-4.2.4.4

Wermke, Konfessioneller Religionsunterricht in Ostdeutschland am Beispiel Thüringen

📅 2008 📄 15 Seiten

Konfessioneller Religionsunterricht in Ostdeutschland am Beispiel Thüringen MICHAEL WERMKE Zur rechtlichen Stellung des Religionsunterrichts in Thüringen Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und damit zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurden die in GG Art.7 enthaltenen Bestimmungen für den Religionsunterricht auch für Ostdeutschland gültig. In den einzelnen neuen Bundesländern gestaltete sich die rechtliche Implementation des Religionsunterrichts unterschiedlich. In den mitteldeutschen Bundesländern entschied man sich in Sachsen-Anhalt für ein Fächergruppenmodell, während in Sachsen und Thüringen der konfessionelle Religionsunterricht eingeführt wurde.1 Der einschlägige Artikel im 1993 erlassenen Thüringer Schulgesetz zum Religions- und Ethikunterricht entspricht weitgehend den Bestimmungen, wie sie auch in den westdeutschen Flächenbundesländern gelten. Für die konfes - sionsgebundenen Schüler stellt der Religionsunterricht in ihrer Konfession den Regelfall dar; Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet. Auffällig ist, dass sich diese Verpflichtung aus der Nichtteilnahme am Religionsunterrichtet ableitet, obgleich doch die Mehrheit der Schüler in Thüringen nicht …

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