IV-3.9

Tworuschka, Zentralrat der Ex-Muslime e. V.

2008 12 Seiten

Zentralrat der Ex-Muslime e.V. UDO TWORUSCHKA Auf seiner Gründungsversammlung am 21.01.2007 beschloss der Zentralrat der Ex-Muslime seine Satzung, die im Folgenden dokumentiert wird. In islamisch geprägten Ländern ist die Abkehr vom Islam (Apostasie), der Wechsel zu einer anderen Religion, lebensgefährlich. Erinnert sei an die Rushdie-Affäre, das prominenteste Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit für den Tatbestand des Abfalls vom Islam: „Ich teile den ehrenhaften Muslimen in der ganzen Welt mit, dass der Autor des Buches ‚Satanische Verse‘, das gegen den Islam, den Propheten und den Koran verfasst, verlegt und veröffentlicht worden ist, und ebenso diejenigen Publizisten, die über dessen Inhalt Bescheid wussten, zum Tode verurteilt sind.“ Derart Ungeheuerliches verkündete am 14.02.1989 der iranische Schiitenführer Ayatollah Khomeini in seinem Fatwa (Rechtsgutachten). Premierminister Musavi erklärte auf Anordnung Khomeinis daraufhin den 15. Februar zum nationalen Trauertag. Zahlreiche Personen und Organisationen im Iran setzten ein Kopfgeld auf Rushdie aus, trieben es in kurzer Zeit auf …

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