II-4.2.4.1

Sieg, Religionsunterricht in Hamburg

📅 2004 📄 6 Seiten

Religionsunterricht in Hamburg Von Ursula Sieg Der Religionsunterricht (RU) in Hamburg wird nach Art. 7,3 Grundgesetz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelischen Kirchen erteilt. Dies wird durch die gemischte Kommission „Schule-Kirche“ gewährleistet, die kirchlicherseits aus lutherischen, reformierten und evangelisch-freikirchlichen Vertreterinnen besteht. Die Katholische Kirche verzichtet zugunsten von Pri­ vatschulen auf RU an öffentlichen Schulen. Am RU nehmen in den Klassen 3-6 fast alle Schülerinnen und Schüler teil, in 9/ 10 besteht Wahlmöglichkeit mit Ethik, in 11-13 mit Philosophie. Bei knapp 50% Christen aller Konfessionen - gut 40% ohne Religionszugehörigkeit, 10% übri­ ge, überwiegend Muslime - ergibt sich im RU eine höchst heterogene Klassen­ zusammensetzung. Seit langem wird darauf in Unterrichtspraxis, Aus- und Fort­ bildung eingegangen. Schon die Präambel der Lehrpläne von 1973 formulierte die Öffnung des RU zu religiösen und weltanschaulichen Fragestellungen. Seit Anfang der 90er-Jahre wurde diese Entwicklung von allen am RU Beteiligten konzeptionell vorangetrieben. Die wichtigsten Etappen: …

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