Potz, Das neue österreichische Islamgesetz
Das neue österreichische Islamgesetz RICHARD POTZ Die Vorgeschichte Mit der Okkupation von Bosnien und Herzegowina (1878) hatte die HabsburgerMonarchie erstmals eine islamische Bevölkerung in ihren Herrschaftsbereich aufgenommen. Damit begann eine explizit den Islam betreffende Religionspolitik, die nach der staatsrechtlichen Eingliederung der beiden Länder in Österreich-Ungarn (1908) entsprechend der österreichischen Tradition zu einem religionsrechtlichen Spezialgesetz für die Muslime im österreichischen Teil der Monarchie führte, zum Islamgesetz 1912.1 Dieses Gesetz ordnete sich in eine Reihe von Gesetzen für historisch und gesellschaftlich bedeutsame Kirchen und Religionsgesellschaften ein. Das gilt neben der Katholischen Kirche, mit der Konkordate geschossen werden, für die Evangelische Kirche, die Orthodoxen Kirchen, die Orientalisch-Orthodoxen Kirchen, das Judentum und den Islam. Diese bis heute das österreichische Religionsrecht bestimmende Spezialität soll dazu dienen, im Sinne des materiellen Paritätsprinzips („Jedem das Seine“) auf die Besonderheiten der einzelnen Rechtsgemeinschaften einzugehen. Insbesondere seit 1945 wird der Inhalt dieser Gesetze analog zu Konkordatsverhandlungen mit der betroffenen …
📖 Leseprobe
Die ersten Seiten dieses Artikels können Sie kostenfrei lesen.