II-1.2.3.0

Lüdecke, Die Rechtsgestalt der römisch-katholischen Kirche

📅 2007 📄 17 Seiten

## **II-1.2.3.0 Die Rechtsgestalt der römisch-katholischen Kirche** NORBERT LÜDECKE Gegenstand und Erhebungsbasis Die römisch-katholische Kirche ist die hochgradig organisierte und weltweit verbreitete Religionsgemeinschaft, die der geistlich-rechtlichen Oberhoheit des Bischofs von Rom als Papst untersteht. Ihrer empirischen Erscheinungsform (Realgestalt) nach lassen sich ihre von den Gläubigen er- und gelebten Erfahrungsgestalten von ihrer rechtlich-normativen Ordnungs- oder Anspruchsgestalt unterscheiden. Exemplarisch erhebbar ist sie aus dem global geltenden Gesetzbuch des zahlenmäßig weit überwiegenden lateinischen Teils der römisch-katholischen Kirche, aus dem Codex des kanonischen Rechts ( Codex Iuris Canonici = CIC) von 1983. Er stimmt mit dem zweiten vom Papst erlassenen Gesetzbuch von 1990 für die verschiedenen katholischen oder unierten Kirchen der östlichen Tradition ( Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium = CCEO) in seinen systembestimmenden Anteilen und seiner Programmatik überein. Deshalb und als rechtliche Transformation des im II. Vatikanischen Konzil artikulierten Selbstverständnisses der römisch-katholischen Kirche ist der CIC der entscheidende Bezugspunkt für die Konturierung ihrer Rechtsgestalt. …

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