II-1.2.6

Klöcker, Soziallehre und Caritas

📅 1997 📄 4 Seiten

Soziallehre und Caritas Von Michael Klöcker Als soziales Handlungsgebot wird im Christentum generell das Doppelgebot der Liebe hervorgehoben: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit gan­ zem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das erste und wichtigste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Näch­ sten lieben wie dich selbst“ (Mt 22, 37 ff.; vgl. 3 Mose 19, 18). Das erste päpstliche Rundschreiben zur „sozialen Frage“ von 1891 („Rerum novarum“) hat noch heute Bedeutung als ein Grundstein ter Katholischen Sozial­ lehre’. Darin werden u.a. Recht und Pflicht der Slaatsintervention betont, Pri­ vateigentum in Bindung an das Gemeinwohl verteidigt, die Koalitonsfreiheit der Arbeiter als Menschenrecht proklamiert. Diese Lehre - verbreitet vor allem durch Rundschreiben, Briefe undAnsprachcn des Papstes, neuerlich auch durch Erklärungen der Bischofssynoden - wird naturrechtlich als der Vernunft zu­ gänglicher Ausdruck der überzeitlich geltenden Schöpfungsordnung Gottes be­ gründet; sie wird vom …

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