Ebertz, Das Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip Bedeutung für die Kirche(n) in Deutschland und den deutschen Sozialstaat MICHAEL N. EBERTZ Neben dem Personalitätsprinzip und dem Solidaritätsprinzip gilt das Sub - sidiaritätsprinzip als eines der wichtigsten Gestaltungs- oder Zuständigkeits - prinzipien der katholischen Soziallehre. So meint Subsidiarität, dass Individuen/Gruppen mit je eigenen Aufgaben diese erfüllen sollen, in bestimmten Fällen aber auf die Unterstützung (vgl. lat.: subsidium, Hilfe, Unterstützung) einer großen oder übergeordneten Gruppe angewiesen sein können. Letztere soll helfen, nicht aber die Aufgabe/n der Ersteren an sich ziehen. Mit seiner Aufnahme in die europäische Politik (Maastrichter Verträge der Europäischen Union von 1992; Europa-Artikel des deutschen Grundgesetzes) hat es „ein hauptsächlich innerkirchlicher Terminus geschafft, eine weitreichende gesellschaftspolitische Relevanz zu erlangen“1 . Er ist auch kirchen- und religionspolitisch von hoher Bedeutung, stellt es doch eine legitimatorische Zuständigkeitsformel (z.B. gegen eine Staatsreligion bzw. Staatskirche) dar, die den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre jeweilige Eigenständigkeit, auch hinsichtlich ihrer Fähigkeiten, z.B. …
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