I-6.2

de Wall, Rechtsquellen

2014 1 Seiten

Rechtsquellen Rechtsquellen Von Heinrich de Wall Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staatskirchenrechts sind im Grundrecht auf Religionsfreiheit in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und in Art. 140 GG festgelegt, der die Art. 136-139 und 141 WRV zum Bestandteil des Grundgesetzes erklärt. Diese Vorschriften sind damit vollgültiges Verfassungsrecht und stehen den übrigen Vorschriften des GG im Rang gleich. Sie konkretisieren und ergänzen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Das Staatskirchenrecht ist im Übrigen ganz überwiegend Ländersache. Dementsprechend finden sich in den Länderverfassungen ebenfalls staatskirchenrechtliche Regelungen, die freilich wegen des Vorrangs des Grundgesetzes von untergeordneter Bedeutung sind. Durch zahlreiche Konkordate der Länder mit der römisch-katholischen Kirche und Staatskirchenverträge mit den jeweiligen evangelischen Landeskirchen (und auch kleineren Religionsgemeinschaften) sind diese Grundlagen vertraglich gesichert und näher ausgestaltet worden. Diese Verträge gewinnen durch die Zustimmungsgesetze der jeweiligen Länderparlamente den Rang eines einfachen Landesgesetzes. Mittlerweile sind vertragliche Vereinbarungen auch mit jüdischen Gemeinschaften und in …

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