I-6.8

de Wall, Die Religionsgemeinschaften und ihr Selbstbestimmungsrecht

2014 8 Seiten

Die Religionsgemeinschaften und ihr Selbstbestimmungsrecht Von Heinrich de Wall Was ist eine Religionsgemeinschaft? Das Grundgesetz und die Länderverfassungen enthalten besondere Regelungen für Religionsgemeinschaften oder -gesellschaften (beide Begriffe sind gleichbedeutend). So haben Religionsgemeinschaften ein Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV), können den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV) oder legen die Grundsätze des Religionsunterrichts i. S. v. Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG fest. Für die Anwendbarkeit solcher Regelungen kommt es also darauf an, ob eine Vereinigung als Religionsgemeinschaft zu qualifizieren ist. Anders als in anderen Rechtsordnungen gibt es in Deutschland keine formale Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch staatliche Behörden. Wenn sich eine Gemeinschaft von Menschen religiös betätigen möchte - sei es privat, sei es öffentlich - kann sie dies tun, ohne dazu einer behördlichen Anerkennung zu bedürfen. Wenn eine Gemeinschaft die besonderen …

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