de Wall, Die Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Die Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG Von Heinrich de Wall Nicht nur wegen ihrer Position am Beginn des Grundrechtsteils steht die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantierte Religionsfreiheit an der ersten Stelle der Grundsätze des Religionsverfassungsrechts. Sie ist auch sein inhaltlicher Drehund Angelpunkt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen grundlegenden Entscheidungen herausgearbeitet. Danach sind die durch Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporierten Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung systematisch als Ergänzung der Religionsfreiheit zu verstehen (BVerfGE 102, 370 287 - Zeugen Jehovas). Allgemeines zum Schutzbereich der Religionsfreiheit Art. 4 GG lautet in seinem Absatz 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ und in Abs. 2: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Dieser Text lässt vermuten, dass, wenn man von der hier nicht näher zu behandelnden Gewissensfreiheit absieht, drei verschiedene Grundrechte gewährt werden, nämlich 1. die …
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