de Wall, Das Verhältnis der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zum Staat in Deutschland – Einleitung
Das Verhältnis der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zum Staat in Deutschland (Staatskirchen- oder Religionsverfassungsrecht) Einleitung Von Heinrich de Wall Das Recht des Verhältnisses der Kirchen und der anderen Religionsgemeinschaften zum Staat (= Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht) in Deutschland ist äußerst komplex. Dies spiegelt nicht nur die Schwierigkeit wider, den nach Geschichte, Größe, innerer Struktur und religiösem Selbstverständnis ganz unterschiedlichen Religionsgemeinschaften in einer dem freiheitlichen Rechtsstaat gemäßen Weise gerecht zu werden. Es ist auch Ergebnis einer wechselvollen Geschichte, die hier nicht nachgezeichnet werden kann. Historischer Ausgangspunkt der heute geltenden Regelung ist das Ende der Monarchie in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, das auch das endgültige Ende der engen Verbindung von Kirchen und Staat durch die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 mit sich brachte. Nach der Zwischenepoche der staatlichen Unterdrückung und Verfolgung im Nationalsozialismus sind die staatskirchenrechtlichen Regelungen der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden. Demgegenüber hat die DDR als …
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