I-20

Court, Sportwissenschaft und Religionswissenschaft

2010 7 Seiten

## **I - 20 Sportwissenschaft und Religionswissenschaft** JÜRGEN COURT Institutionelle Einordnung Der institutionelle Ausgangspunkt dieses Beitrags ist die Verankerung der Religionswissenschaft in der im Jahre 2005 in Köln gegründeten Deutsche(n) Gesellschaft für Geschichte der Sportwissenschaft e.V. (DGGSpw). Ihr in der Satzung festgelegter Zweck ist die Förderung des wissenschaftlichen Austauschs und der Forschung zur Geschichte der Sportwissenschaft durch den wissenschaftlichen Dialog sowohl zwischen ihren Teildisziplinen als auch ihren Mutterwissenschaften. Während in vielen anderen Wissenschaften ein steigendes Interesse an der Historie des eigenen Faches zu erkennen ist, ist es in der Sportwissenschaft noch sehr gering entwickelt. Dies führt nicht nur zur Unvertrautheit vieler Lehrender (und natürlich in noch größerem Maße vieler Studierender) mit ihrer eigenen Disziplin, sondern auch zu unzureichendem Selbstbewusstsein und einem Mangel an Argumenten im Kampf um die Anerkennung der Sportwissenschaft als vollgültige akademische Disziplin. Dabei ist zu bedenken, dass sie gerade aufgrund ihrer Eigenschaft als ‚Querschnittswissenschaft‘ auch für andere …

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