II-1.2.5

Bock, Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr

📅 1997 📄 1 Seiten

Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr Von Martin Bock (Vgl. I - 7, Militärseelsorge; II - 2.2.1.5 Evangelische Militärseelsor­ ge in der Bundeswehr) Der römisch-katholische Militärseelsorgedienst in der Bundeswehr beruht in der Hauptsache auf dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933, auf Artikel 140 (Artikel 141 WRV) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, auf den Päpstlichen Statuten für den Jurisdiktionsbereich des Katholischen Miltärbischofs für die Deutsche Bundeswehr vom 23. November 1989 und auf den bcamtenrechtlichen Bestimmungen des Militärseelsorgevertrags aus dem Jah­ re 1957. Darüber hinaus beschreiben militärische Zentrale Dienstvorschriften wie „66/1 Militärseelsorge“ vom 28. August 1956 und „66/2 Lebenskundlichcr Unter­ richt“ vom 5. November 1959 detailliert Aufbau und Aufgaben der Militärscelsorge und deren Zusammenwirken mit militärischen Stellen. Der römisch-katholische Militärseelsorgczweig bildet eine eigene Militärdiö­ zese. Eine Besonderheit ist es, daß der Militärordinarius abweichend von den …

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