II-4.2.4.3

Biener, LER, Religionsunterricht und Humanistische Lebenskunde in Brandenburg

📅 2007 📄 24 Seiten

LER, Religionsunterricht und Humanistische Lebenskunde in Brandenburg HANSJÖRG BIENER Das brandenburgische Schulwesen Drei Faktoren haben die jüngere Schulgeschichte des nach der Wende neu gegründeten Bundeslandes Brandenburg wesentlich mitgeprägt: Der demographische Wandel, die finanziellen Probleme der neuen Bundesländer und die Nachbarschaft zu Berlin. Dazu kamen die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen über „Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde“, Religionsunterricht und humanistische Lebenskunde. In letzterem Zusammenhang ist dann auch nicht überraschend, dass die Brandenburgische Verfassung im Unterschied zum Grundgesetz und anderen Länderverfassungen keine Bestimmungen über den Religionsunterricht enthält. Das Schulreformgesetz (28.05.1991) nannte folgende Schulformen: Grundschule (1.-6. Jahrgangsstufe), Gesamtschulen mit und ohne gymnasiale Oberstufe, Realschule, Gymnasium (7.-13., mittelfristig wieder bis zur 12. Jahrgangsstufe), dazu berufliche Bildung, Förderschule und den zweiten Bildungsweg. Ursprünglich sollte neben der Gesamtschule allein das Gymna - sium eingeführt werden, doch wurde in das Schulreformgesetz auf Druck der FDP auch die Realschule aufgenommen. Das Nebeneinander einer „Schulform für alle“ und zweier Schulformen aus dem …

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