Rösch, Kompetenzen im Ethikunterricht
Kompetenzen im Ethikunterricht Von Anita Rösch Ethik ist in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Fach. Vielmehr verbirgt sich dahinter eine ganze Fächergruppe mit z. T. erheblichen Unterschieden im Hinblick auf rechtlichen Status, inhaltliche Ausrichtung sowie fachdidaktische Konzeption. Status, Ziele und Inhalt des Ethikunterrichts In allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Bremen ist Religion ordentliches Unterrichtsfach mit einer Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Unterricht oder an einem gleichwertigen Ersatzunterricht.1 Grundlage ist Grundgesetz, Art. 7,3: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“2 Auf Basis der grundgesetzlichen Regelungen wird je nach Bundesland Ethikunterricht oder ein vergleichbares Fach als Ersatzfach für die Schüler/innen der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, angeboten. Das Fach Religion hat in diesen Bundesländern …
📖 Leseprobe
Die ersten Seiten dieses Artikels können Sie kostenfrei lesen.