de Wall, Grundprinzipien
Grundprinzipien Von Heinrich de Wall Die sehr differenzierte rechtliche Regelung bringt es mit sich, dass sich das staatskirchenrechtliche System des Grundgesetzes einer Verkürzung auf einen einzelnen Grundbegriff sperrt. Schlagworte wie das von der „Trennung von Staat und Kirche“, wie sie häufig mit deutlich appellativer Tendenz in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, verdecken die Problematik, der sich jeder Staat stellen muss: Wie ist darauf zu reagieren, dass die Bürger religiöse Anschauungen besitzen, ihr Handeln danach ausrichten und ihre Religion auch gemeinsam mit Glaubensgenossen pflegen. Dieses Faktum zu ignorieren und im staatlich-öffentlichen Bereich Religionsausübung nicht zuzulassen und zu ignorieren, mag als besonders konsequente „Trennung von Staat und Kirche“ bzw. Religionsgemeinschaften verstanden werden, ist aber im Hinblick auf die Religionsfreiheit, auch die von Minderheiten, nicht von vornherein die vorzugswürdige Lösung. Vielmehr kann es - gewollt oder ungewollt - bereits eine gegen die religiöse Orientierung der Bürger gerichtete Tendenz enthalten und muss sich fragen …
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